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Klage gegen das Sächsische Finanzausgleichsgesetz durch die Stadt Chemnitz
Mittwoch, den 29. April 2009

Gemeinsamer Beschlussantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Klage gegen das 6. Gesetz zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes einzureichen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 29.04.2009 mehrheitlich abgelehnt.

Begründung:

Der Sächsische Landtag hat am 10.12.2008 das 6. Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes verabschiedet. Damit werden den Kommunen zustehende Abrechnungsbeträge nur zu 50 % ausgezahlt und die verbleibenden 50 % als Zukunftsfonds beim Land belassen. Über diesen Zukunftsfonds sollen die Kommunen erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügen können. Diese Verfahrensweise, die den Kommunen zustehenden Mittel vorzuenthalten, widerspricht dem in der Sächsischen Gemeindeordnung verankerten Grundsatz kommunaler Selbstverwaltung.