| Gentechnikfreie Region Chemnitz |
| Freitag, den 02. Februar 2007 |
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2. Bei Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen der Stadt vereinbart die Stadt mit den Pächtern einen Verzicht auf Einsatz und Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Bei bestehenden Pachtverträgen wird angestrebt, mit den Pächtern einen entsprechenden Verzicht zu vereinbaren. 3. Die Stadt Chemnitz trägt in ihren eigenen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Horte, Schulen, kommunale Unternehmen) dafür Sorge, dass nur gentechnikfreie Lebensmittel angeboten werden. 4. Die Garantie von Gentechnikfreiheit wird in die Ausschreibungsbedingungen für die Vergabe der Kinder- und Schulverpflegung an Cateringunternehmen aufgenommen. Ergebnis:
Der Stadtrat stimmte am 14. März 2007 den Punkten 1 bis 3 zu. Den Punkt 4 haben wir zurückgezogen, da dies bereits in der Stadtverwaltung so umgesetzt wird. Antragsbegründung:
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