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Geschrieben von: Katharina Weyandt
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Donnerstag, den 29. September 2011 |
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Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Chemnitz hat heute den avisierten Änderungsantrag für den von der Oberbürgermeisterin eingebrachten Grundsatzbeschluss zum Stadionneubau an der Gellertstraße eingebracht. Statt der vorgeschlagenen 23 Millionen für den Bau und den daraus resultierenden jährlichen Zahlung aus dem Haushalt der Stadt (Gesamtsumme in 20 Jahren ca. 40 Millionen Euro) schlägt die Fraktion einen einmaligen Investitionszuschuss für die Herstellung der Drittligatauglichkeit vor.
Hier die Begründung des Änderungsantrages im Wortlaut: "Nach Auffassung der Einreicher verstößt der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Grundsatzbeschluss gegen die Grundsätze der in § 72 SächsGemO festgeschriebenen Haushaltsgrundsätze wonach u. a. die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung, eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung und die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als Vorgabe und Ziel für die gesamte Haushaltswirtschaft gelten. Der durch die Oberbürgermeisterin eingereichte Grundsatzbeschluss, mit seinen auf 20 Jahre fixierten finanziellen Auswirkungen in Höhe von ca. 40 Millionen Euro für den Ergebnishaushalt, stellt die aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Chemnitz im EKKo 2011 – 2015 beschlossenen Sparziele obsolet. In der Vorlage ist nicht nachzuvollziehen, wie die Oberbürgermeisterin den Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2015 erreichen will. Bereits heute ist absehbar, dass z. B. die für 2011 avisierten Einsparungen nicht erreicht werden können. In einigen sozialen Bereichen ist darüber hinaus schon jetzt die Erfüllung von Pflichtaufgaben der Kommune gefährdet. Eine Finanzierung zu Lasten des Personals der SVC lehnen wir ab. Auch in diesem Bereich ist erkennbar, dass der im Rahmen des EKKo bereits beschlossene Personalabbau zu Lasten der Qualität der Arbeit, der zu erfüllenden Aufgaben und der MitarbeiterInnen geht. Auf einer am 23.04.2011 stattgefunden Einwohnerversammlung sagte der damalige Finanzbürgermeister Detlef Nonnen im Zusammenhang mit den anstehenden Sparzwängen: „Ziel der Finanzpolitik ist es, den nachfolgenden Generationen finanzielle Gestaltungsspielräume zu belassen, damit sie ihr Leben und ihre Zukunft selbst bestimmen können.“ Die Einreicher teilen diese Auffassung und werden einer weiteren Einschränkung der Gestaltungsspielräume nicht zustimmen. Zusätzliche Einnahmen, das war bisher Konsens im Stadtrat Chemnitz, sollten in die Bildungsinfrastruktur fließen. Darüber hinaus lehnen die Einreicher einen Grundsatzbeschluss ab, der die StadträtInnen für die folgenden 20 Jahre – unabhängig von der jeweils konkreten finanziellen Situation der Stadt Chemnitz und der finanziellen Situation des CFC e. V. – von ihrem kommunalpolitischen Mitspracherecht für das Finanzierungsmodell ausschließt. Die Einreicher kennen die bauliche Substanz des Stadions an der Gellertwiese und wissen um die Auflagen des DFB zur Sicherung des Verbleibs in der 3. Liga. Der Änderungsantrag soll den CFC e.V. in seinen Bemühungen um den Klassenerhalt unterstützen und zugleich zu mehr Verantwortungsübernahme für den Verbleib im bezahlten Fußball führen. Andere Vereine, wie z. B. Union Berlin, können sehr gut mit solchen Modellen leben. Die dortige Bezirksvertretung hat dem Verein einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von ca. 600.000 Euro sowie einen günstigen Erbpachtvertrag gewährt. Die darüber hinaus notwendigen Baumaßnahmen tragen Verein, Sponsoren und Fans gemeinsam."
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