Nach vier Jahren intensiver Diskussion beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 das Radwegkonzept der Stadt Chemnitz. Damit wurde ein Beschluss realisiert, der auf eine Initiative der Fraktion B90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2009 zurückgeht.
Die Erarbeitung erfolgte unter systematischer Einbindung von relevanten Akteuren aus Verbänden, Vereinen und Interessengruppen, aus der Kommunalpolitik sowie aus der Stadtverwaltung. Unsere Fraktion begrüßte ausdrücklich das Konzept. Auch wenn es in Detailfragen unterschiedliche Auffassungen gibt, stimmt doch die grundsätzliche Richtung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit unseren Vorstellungen überein.
Das sind die grundsätzlichen verkehrspolitischen Ziele:
– Verdoppelung des Radverkehrsanteiles bis zum Jahr 2020 von derzeit 6 % auf 12 % aller in Chemnitz zurückgelegten Wege
– Etablierung des Leitbildes einer „Fahrradfreundlichen Stadt Chemnitz“
– Engagement der Stadt Chemnitz zur Förderung des Radverkehrs in der Metropolregion Mitteldeutschland und auf Ebene des Freistaates Sachsen
Das sind die verkehrsplanerische Grundsätze:
– Hierarchisiertes Radverkehrsnetz mit innenstadtnahen Ringen in Verbindung der auf das Zentrum zulaufenden Radialen – Infrastrukturmaßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik
– Einheitliche Wegweisung nach bundesweitem Standard für ausgewählte Teile des Netzes für den Alltagsradverkehr sowie die radtouristischen Routen
– Fahrradabstellanlagen in hoher Qualität und ausreichender Quantität mit den Schwerpunkten Innenstadt und Hauptbahnhof
– Gezielte Aktivitäten im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Radverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Das ist die konzipierte finanzielle Ausstattung und Koordinierung der Radverkehrsförderung:
–Zweckgebundenes jährliches Finanzbudget (Ansatz: 0,6 Mio. EUR)
– Etablierung eines Radverkehrsbeauftragten in der Stadtverwaltung
Da für die Umsetzung des Konzeptes bis zum Jahr 2020 jährlich mindestens 0,6 Mio Euro notwendig in den Haushalt eingestellt werden müssen, wollten wir mit einem Änderungsantrag den in der Beschlussvorlage enthaltenen Finanzierungsvorbehalt streichen lassen.
Allerdings erhielten wir dafür im Stadtrat keine Mehrheit.