BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Härtefallkommission entscheidet zum Nachteil von Robert A.: Kein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen

Bei der gestrigen Sitzung der sächsischen Härtefallkommission wurde auch der Fall von Robert A. beraten und negativ entschieden. Robert A. lebt seit über 30 Jahren – beinahe sein gesamtes Leben – in Deutschland allerdings bekam er nie einen Aufenthaltstitel, sondern war Zeit seines Lebens geduldet. Nach der negativen Entscheidung der Härtefallkommission droht Robert A. nun erneut die Abschiebung nach Serbien, dem Herkunftsland seiner Eltern, die als Roma nach Deutschland flohen. Robert A. spricht kein Serbisch und war nie in Serbien. Als Rom ist er in Serbien von massiven Diskriminierungen bedroht. Robert A. ist gesellschaftlich vielseitig engagiert, u.a. Pate eines Stolpersteins in Chemnitz für einen in der NS-Zeit ermordeten Rom, außerdem ist er Mitglied bei den Chemnitzer Bündnisgrünen.
 
Coretta Storz, Vorsitzende der Chemnitzer Bündnisgrünen erklärt dazu:
„Ich verstehe die Entscheidung der Härtefallkommission nicht, sie macht mich traurig und wütend. Die Härtefallkommission kann aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis aussprechen. Robert A. ist in Chemnitz zu Hause, er ist Chemnitzer und soll nun aus seiner Heimat herausgerissen werden und in ein ihm vollständig fremdes Land abgeschoben werden, dessen Sprache er nicht spricht und in dem ihm noch dazu Diskriminierungen drohen – wieviel dringender und humanitärer können die Gründe denn sein? Ich frage mich, wie die Entscheidung der Härtefallkommission, die ja orientiert an Menschlichkeit entscheidet, zustande kommt. Es ist unfassbar und unvorstellbar, wie es Robert damit gehen muss.“
 
Dave Schmidtke, Sächsischer Flüchtlingsrat, ergänzt:

„Es ist die erwartbare Katastrophe, die das Damoklesschwert seiner Abschiebung wieder etwas tiefer hängt. Obwohl zehntausende Unterstützende von Roberts Petition erkannt haben, dass er Chemnitzer ist, behandelt Sachsen ihn als ‚kriminellen Ausländer‘. Gleichzeitig verbietet ihm die Ausländerbehörde Chemnitz Aufenthalt und Arbeit, obwohl weiter Jobangebote vorliegen – das Vorgehen ist an Absurdität kaum zu überbieten!“
 
Joseph Israel, Co-Vorsitzender der Chemnitzer Grünen, ergänzt:
„Dass über Roberts Zukunft überhaupt in einer Härtefallkommission entschieden wird, zeigt einen Systemfehler. Es ist rechtlich möglich, aber dennoch ungerecht, dass ein Mensch, der hier schon immer zu Hause ist und frei und gleichberechtigt leben könnte, dies nicht tun darf sondern stattdessen nach 30 Jahren abgeschoben werden soll. Dauerduldungen, Arbeitsverbote und unfassbar hohe Hürden für einen Aufenthaltsstatus sind ein Problem für eine gelingende Integration. Dass dies nicht angegangen wird, sondern stattdessen gut integrierte Personen wie Robert abgeschoben werden sollen, verhindert eine wahre Integration und verstärkt damit sogar die bestehenden Probleme.“

Hintergrund:
Robert A. verfügt über muttersprachliche Deutschkenntnisse, einen deutschen Schul- und Berufsabschluss, erhielt aber nie eine Arbeitserlaubnis. Robert A. ist wegen eines BTM-Handel-Delikts vorbestraft, hat die Strafe jedoch verbüßt. Die Ausländerbehörde wertete im Sonner die Vorstrafe als schweres Ausreiseinteresse. Nachdem er seine bis dahin fehlende Geburtsurkunde im Sommer organisiert hatte, war die Abschiebung möglich. Einen Abschiebeversuch im Sommer hatte der Innenminister nach großem öffentlichen Gegenprotest gestoppt und der Fall war der Härtefallkommission vorgelegt wurden.
Die Härtefallkommission kann bewirken, dass vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Ihr gehören neben dem sächsischen Ausländerbeauftragten jeweils ein Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, des Flüchtlingsrats, des Gemeindetags, des Landkreistags, des Innenministeriums, des Sozialministeriums und der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen an.

Andere aktuelle Artikel

Skip to content