Heute, am 01.11.2024, tritt bundesweit das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Auch in Chemnitz haben Personen ab heute die Möglichkeit, ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt zu ändern. Bereits seit dem 01. August war es möglich, auf dem Standesamt eine Ankündigung zur Änderung der geschlechtsbezogenen Personendaten vorzunehmen, denn das Gesetz sieht eine solche Ankündigung sowie eine Wartezeit von mindestens drei Monaten nach der Ankündigung vor.
Joseph Israel, Vorsitzender der Chemnitzer Bündnisgrünen, kommentiert:
„Wir freuen uns sehr, dass das Selbstbestimmungsgesetz heute nun endlich in Kraft tritt. Überall in Deutschland – und damit auch hier in Chemnitz – können Menschen in allen amtlichen Dokumenten ihren tatsächlichen Namen führen und den passenden Geschlechtseintrag vornehmen lassen. Dadurch entfallen zukünftig zahlreiche belastende Situationen, in denen Menschen mit falschem Namen angesprochen werden oder sie misgendert und falsch behandelt werden. Es ist schließlich nicht so, dass Personen, die ihren Namen ändern, diesen erst ab heute tragen, aber ab heute wird ihr richtiger Name und ihre Identität auch offiziell anerkannt. Diese Anerkennung steht allen Menschen zu. Besonders für trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wird heute eine große Ungerechtigkeit beseitigt. Es ist ein Grund zur Freude und längst überfällig, dass das Selbstbestimmungsgesetz diese Selbstbestimmung nun endlich für alle ermöglicht.“
Coretta Storz, Vorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chemnitz, ergänzt:
„Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg hin zur Gleichberechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Queere Personen erfahren im Alltag weiterhin Benachteiligungen und Diskriminierungen. Das zu ändern ist eine gesellschaftliche und politische Pflichtaufgabe. Als Grundlage für ein gerechtes Miteinander müssen queere Personen in der schulischen Bildung sichtbar werden, und Geschlechtergerechtigkeit muss in Aus- und Fortbildungsformaten für Lehrkräfte eine größere Rolle spielen. Schulen müssen Wege finden, um trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Kindern und Jugendlichen gleichberechtigtes und sicheres Lernen zu gewährleisten.
Auch der Diskurs rund um das Selbstbestimmungsgesetz, nicht zuletzt die Debattenbeiträge von AfD- und BSW-Politikerinnen, haben leider sehr deutlich gezeigt, wie viel Ablehnung und Hass Menschen erleben müssen, nur weil sie als der Mensch leben, der sie sind. Wer in Parlamenten queerfeindliche Parolen verbreitet, trägt Mitverantwortung für Übergriffe auf queere Personen. Hasskriminalität gegen trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen muss der Nährboden entzogen und sie konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Wir lehnen jede Form der Queerfeindlichkeit entschieden ab, ganz gleich, ob sie auf der Straße oder in Parlamenten zum Vorschein kommt.“