Im Jahr 2000 fasste der Stadtrat den Beschluss B-243/2000 „Neuregelung der Verfahrensweise bei der Schülerversorgung (Mittagessen) an den Schulen der Stadt Chemnitz“. Im Zusammenhang mit den aktuellen Beschlüssen des Stadtrates zur Essensversorgung tauchte die Frage auf, ob die im Beschluss aus dem Jahr 2000 gewählte Verfahrensweise rechtskonform ist.
1. Wie schätzt die Verwaltung die Rechtskonformität des B-243/2000 in Bezug auf das Sächsische Schulgesetz ein?
2. Besteht aus der Sicht der SVC Handlungsbedarf? Wenn ja, bitte ich um Darstellung von Möglichkeiten, wenn nein bitte ich um eine kurze Begründung.
Download: Antwort Rechtliche Beurteilung Verfahren Essensversorgung