Wir Chemnitzer BÜNDNISGRÜNE verfolgen aufmerksam die Planungen für den Bau einer Freiflächen-Solaranlage sowie die Reaktionen von Anwohnerinnen in Glösa und die Diskussion dazu in der Bürgerplattform Nord. Wir haben uns intensiv mit der Sachlage beschäftigt, mit Anwohnerinnen und Vertreter*innen der Bürgerinitiative wie auch mit dem Investor der Anlage ausgetauscht. Mit diesem Papier nehmen wir – auf der Grundlage von Fakten – Stellung zu den Einwendungen und Sorgen bezüglich des Bauvorhabens, welche die Bürgerinitiative ‚Stoppt den Solarpark Glösa‘ in ihrer Petition aufführt.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist uns ein wichtiges Anliegen, um eine verlässliche Versorgung mit bezahlbarer und sauberer Energie für die Zukunft sicherzustellen. Dies sollte aus unserer Sicht so verträglich wie möglich für Mensch und Natur erfolgen. Zugleich betrifft der Ausbau von Energieanlagen nicht nur die direkten Anwohner*innen, sondern die Interessen der gesamten Gesellschaft.
Stadträtin Christin Furtenbacher
Stadtrat Volkmar Zschocke
AG Energie und Klima
AG Grüner Norden
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chemnitz
Im Folgenden beziehen wir uns auf die Einwendungen der Bürgerinitiative „Stoppt den Solarpark Glösa“ in ihrer Petition bei openpetition.de
1. These: Die Baugenehmigung wurde „heimlich“ im Juni 2024 erteilt, sodass Anwohner*innen erst sehr spät nach der Genehmigung von der Errichtung des Solarparks erfuhren.
Die Fakten:
- Am 18. Juni 2024 wurde die Baugenehmigung einschließlich Auflagen (Baumschutz, Naturschutz und Bodenschutz) erteilt.
- Januar 2023 wurde das Projekt in einer Sitzung des Stadtratsausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität erstmals öffentlich präsentiert.
- Am 8. Mai 2025 erfolgte eine öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung im Amtsblatt. Damit reagierte die Stadt auch auf eine Flugblattaktion der Bürgerinitiative.
- Nachträglich bemühte sich Baubürgermeister Michael Stötzer um einen Gesprächstermin mit Anwohner*innen.
- Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist aufgrund der Lage an der Autobahn für das Projekt nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Bewertung:
Das Bauvorhaben wurde nach unserem aktuellen Kenntnisstand ordnungsgemäß genehmigt. Jedoch hätten sich Stadt und Investor auch freiwillig stärker um Transparenz bemühen können.
2. These: Die Solarmodule haben eine Blendwirkung.
Die Fakten:
- Laut Auskunft der Stadt sind die Module matt und somit blendfrei.
- Reflexionsarme Module sind inzwischen Stand der Technik und andernfalls entlang von Bundesautobahnen auch nicht genehmigungsfähig.
- Es gibt keine konkreten gesetzlichen Grenzwerte für Lichtimmissionen.
- Laut der Richtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz existiert eine erhebliche Belästigung, wenn umliegende Solarmodule über 30 Minuten am Tag oder über 30 Stunden pro Kalenderjahr blenden.
- Gerichtsentscheidungen zeigen: Wird eine übermäßige Beeinträchtigung festgestellt, muss der Anlagenbetreiber die Blendung beseitigen.
- Zusätzlich wird der Park mit Hecken umpflanzt und in 30 Metern Abstand zu Wohngebäuden errichtet, was Blendung zusätzlich ausschließt.
Unsere Bewertung:
Das Risiko einer Blendung ist gering. Zum einen besteht vor Ort bereits jetzt ein fast durchgehender Sichtschutz durch Bewuchs. Zusätzlich soll eine Hecke gepflanzt werden. Zum anderen ist mit der geplanten Verwendung blendfreier Module eine Belästigung durch Reflexion unwahrscheinlich. Die zu erwartende Blendwirkung sei laut Aussagen des Investors gering und läge deutlich unter den Richtwerten. Sollten trotzdem erhebliche Blendungen auftreten, kann der Anlagenbetreiber per Gerichtsentscheidung verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung durchzuführen.
3. These: Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensqualität entsteht durch die Hitzeentwicklung.
Die Fakten:
- Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme geht davon aus, dass die lokale Wärmeentwicklung solcher Anlagen in einer ähnlichen Größenordnung wie bei üblichen Umgebungsmaterialien oder Vegetation liegt, da die Module die absorbierte Strahlung teilweise als elektrische Energie abgeben.
- Ungedeckte Äcker, auf denen keine Verdunstung durch Pflanzen stattfindet, erwärmen sich stärker als bewachsene Flächen. Da die Vegetation unter den Modulen nicht abgeerntet wird, wird die Hitzeentwicklung übers Jahr voraussichtlich gleichmäßiger
Unsere Bewertung:
Wie sich das bodennahe Klima in einem bestimmten Gebiet (Mikroklima) entwickelt, ist komplex und noch nicht umfassend erforscht. Es ist eine Hitzeentwicklung direkt über der Oberfläche von Solarmodulen zu beobachten, im Gegenzug wird Energie als elektrischer Strom abgeführt.
4. These: Die Trafostationen sind laut.
Die Fakten:
- Laut Auskunft der Stadt sind die Trafostationen schallgedämmt.
- Ein Lärmgutachten ermittelte 2020 einen Lärmpegel von 69 dB(A), ausgehend von der nahen Autobahn.
- Die Wechselrichter liegen bereits im Abstand von 1,5 m unterhalb des Lärmpegels der Autobahn
- Es kommen sechs Trafokompaktstationen zum Einsatz, deren Schallpegel vom Hersteller mit 55 dB(A) angegeben wird. Durch eine Umhüllung der Trafostationen mit einem Betonkorpus werden diese Schallemissionen noch erheblich verringert. In den Nachtstunden sind die Transformatoren im „Schlafmodus“.
- Für reine Wohngebiete gelten in Sachsen Immissionsrichtwerte von 50 dB(A) tagsüber (das entspricht leiser Radiomusik oder Vogelzwitschern). Zum Vergleich: Leise Kühlschränke verursachen Geräusche zwischen 36 und 40 dB(A).
Unsere Bewertung:
Aufgrund der Entfernung und geplanten Lärmdämmung der Trafostationen ist fraglich, ob deren Geräuschentwicklung an den Wohnhäusern überhaupt wahrgenommen werden kann. Unter Berücksichtigung ohnehin vorhandener Geräusche (z.B. Haushaltsgeräte, Wind, nahegelegene Autobahn) scheint eine Lärmbelästigung durch die Trafostationen sehr unwahrscheinlich.
5. These: Großflächige Versiegelung kann bei Starkregen zu Überschwemmungen führen.
Die Fakten:
- Die geplanten und bei Freiflächen-Solaranlagen üblichen Oberflächenversiegelungen beschränken sich auf kleinflächige Fundamente der Solarmodule. Die Fläche wird entsprechend nicht großflächig versiegelt, das Regenwasser kann an den Modulen ablaufen und wie zuvor auf dem Gelände versickern.
- Bisher fehlen öffentliche Aussagen zu hydrologischen Gutachten oder Hochwasserrisiken. Medienberichte erwähnen das Thema, ohne es mit Daten zu belegen.
- Wasserhaushaltsgesetz und Sächsische Landesbauordnung besagen: Bei Bauvorhaben mit Flächenversiegelung oder Eingriffen in den Naturhaushalt muss eine entsprechende Planung bereits mit dem Bauantrag vorgelegt werden.
- Durch den Vorhabenträger werden Versickerungsmulden und Rinnen neu angelegt, um den Anforderungen der Stadt gerecht zu werden.
- Zwischen den Modulen und an den begrünten Randstreifen der Anlage steht Fläche für eine natürliche Versickerung zur Verfügung.
- Ein bestehender Ablaufgraben am Fuße des Feldes bleibt erhalten und wird instandgesetzt. Die Funktion des derzeit stark bewachsenen und teilweise verschütteten Grabens wird dadurch wiederhergestellt.
- Der Wasserhaushalt der Anlage wird im Rahmen eines dreijährigen Monitorings evaluiert. Werden dabei unzulässige Abflüsse auf Nachbargrundstücke festgestellt, sind als Auflage der Stadt unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen.
Unsere Bewertung:
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch Teilversiegelungen wirkt die Planung laut Aussagen der Verantwortlichen aktiv entgegen. So gibt es zum Beispiel begrünte Randstreifen und Versickerungsflächen und der Ablaufgraben wird wieder in Stand gesetzt. Zusätzlich wird der Wasserhaushalt über mehrere Jahre überwacht, sodass bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen getroffen werden können.
6. These: Zerstörung wertvoller Ackerflächen und natürlicher Lebensräume reduzieren Biodiversität und verschlechtern das Mikroklima.
Die Fakten:
- Die Fläche war in letzter Zeit ein konventionell bewirtschaftetes Rapsfeld. Es ist wahrscheinlich, dass dort Pestizide und chemische Düngemittel zum Einsatz kamen – mit nachweislich negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt.
- Aufgrund der Umzäunung können größere Tiere, etwa aus nahegelegenen Waldstücken, das Gelände voraussichtlich nicht mehr betreten.
- Als Kompensationsmaßnahme für den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhearealen der Feldlerche wird im nordöstlichen Bereich der Fläche ein Lerchenfenster eingerichtet. Derartige Schutzmaßnahmen können sehr viel bewirken. Bei einem Monitoring auf einer Freiflächen-PV-Anlage im bayrischen Bundorf wurde eine Verdreifachung der Zahl an Feldlerchen-Brutrevieren von 26 vor Errichtung der Anlage auf 99 nach zwei Jahren registriert.
- Eine geeignete Begrünung, der Verzicht auf regelmäßige Bewirtschaftung und ein verbessertes Nahrungsangebot können Vögel und Insekten anlocken. Durch die Stadt Chemnitz werden konkrete Auflagen zur Begrünung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erteilt. In den Monaten April bis Juli darf die Fläche nicht gemäht werden.
- Es werden für die Errichtung der Anlage keine Bäume gefällt. Vielmehr werden rund 500 neue Bäume gepflanzt und über die ersten Jahre gepflegt.
- Die Bebauungsdichte der Anlage wurde im Laufe des Genehmigungsverfahrens reduziert, sodass zwischen den Modulen größere, besonnte Freiflächen zur Verfügung stehen, welche die Ansiedlung wärmeliebender Arten, insbesondere der Feldlerche und weiterer Bodenbrüter, begünstigen.
- Durch den Randabstand von 30 Metern entstehen im äußeren Bereich der Anlage große Flächen zur ökologischen Aufwertung. Im Umfeld des Grabens, an der hangabwärts gelegenen Seite der Fläche, ist beispielsweise die Ansiedlung von Amphibien denkbar, welche bisher aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung des Areals nicht möglich war.
- Es findet eine ökologische Baubegleitung durch die Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich natur- und artenschutzrechtlicher Belange statt.
Unsere Bewertung:
Aus Naturschutzgründen setzen wir uns dafür ein, Solaranlagen auf bereits versiegelten Flächen wie Dächern und Parkplätzen voranzutreiben. Wir positionieren uns dennoch positiv zu Freiflächen-Solaranlagen, denn gleichzeitig gibt es viele Möglichkeiten, diese nachhaltig zu gestalten. Werden Bauvorhaben darauf ausgerichtet, können bei der Umwandlung einer konventionellen Ackerfläche in einen Solarpark die Vorteile für die Natur sogar überwiegen. Der Investor zeigte sich in dieser Hinsicht bisher gesprächsbereit. Wir setzen uns gerne weiterhin gemeinsam mit Anwohner*innen für den Naturschutz vor Ort ein.
7. These: Die Anlage mindert Grundstückswerte.
Die Fakten:
- Eine Übersichtsarbeit kommt nach der Auswertung von aktuellen Studien (2016-2020) in den USA zum Ergebnis, dass Immobilien im Umkreis von Solarparks bis zu 1,7 % an Wert verlieren können. In anderen Studien wurden Wertsteigerungen von 1,9 % beobachtet. Ein mit fossilen Brennstoffen betriebenes Kraftwerk würde dagegen im Umkreis von 3 km den Wert einer Immobilie um 4-7% senken.
Unsere Bewertung:
Medienberichte erwähnen zwar die Befürchtungen, jedoch sind uns keine Belege für einen tatsächlich drohenden Wertverlust von Wohnhäusern durch Solaranlagen in Deutschland bekannt. Ob es einen Wertverlust gibt und wie hoch dieser ausfällt, lässt sich demnach nicht beurteilen. Gut möglich ist, dass dieser Aspekt mit bisher nicht weiter erforschten Faktoren wie der persönlichen Einstellung zu Photovoltaik zusammenhängt.
Zusammenfassung:
Der Solarpark wurde nach jetzigem Kenntnisstand ordnungsgemäß genehmigt. Die Stadtverwaltung hat bei Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung das rechtliche Mindestmaß erfüllt. Es wäre wünschenswert gewesen, dass die Stadtverwaltung die Anwohner*innen frühzeitiger und transparenter informiert hätte.
Ein großer Teil der Sorgen der Bürgerinitiative ist aus unserer Sicht unbegründet. Zugleich wird auch deutlich: Einige Fragen könnten konkreter beantwortet werden, wenn die Gutachten, die der Baugenehmigung zugrunde liegen, öffentlich zugänglich wären. Zudem könnte der Bauherr potentielle Probleme durch eine gute Planung und Umsetzung verhindern oder abmildern.
Wir würden uns freuen, wenn Bürger*innen, Investor und Stadtverwaltung gemeinsam und konstruktiv daran arbeiten, offene Punkte bei Naturschutz und Beeinträchtigung der Lebensqualität auszuräumen. So könnte der Solarpark nicht nur zur umweltfreundlichen, preiswerten Energieversorgung in Chemnitz beitragen, sondern auch im Einklang mit Naturschutz und Nachbarschaft errichtet werden.
Christin Furtenbacher, Stadträtin für den Wahlkreis im Chemnitzer Norden: Christin.Furtenbacher@gruene-chemnitz.de
Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender und Stadtrat für Themen Energie, Klima und Umwelt: Volkmar.Zschocke@gruene-chemnitz.de
Laura Seitz und Patrick Neumann, Sprecher:innen der AG Energie und Klima der Chemnitzer BÜNDNISGRÜNEN: ag.energie@gruene-chemnitz.de


