Steinbruchkrater an der Autobahn – GRÜNE fordern Aufklärung und rechtliche Schritte

Ende letzten Jahres wurde zur Gewinnung von Baumaterial für den Autobahnbau an der Autobahn A72 zwischen Kreuz Chemnitz und Felsendome ein über zehn Meter tiefen Krater ausgebaggert

Ende letzten Jahres wurde zur Gewinnung von Baumaterial für den Autobahnbau an der Autobahn A72 zwischen Kreuz Chemnitz und Felsendome ein über zehn Meter tiefen Krater ausgebaggert. Anschließend begann man diesen u.a. mit Bauschutt wieder zu verfüllen. In der Stadtratssitzung vom 21.4.05 forderte die grüne Stadträtin Annekathrin Giegengack in einer Anfrage Aufklärung über die Hintergründe dieser Aktivitäten. Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN halten den Sachverhalt der dadurch ans Licht kam für skandalös. > Anfrage und Antwort hier nachlesen

Laut Aussage der Verwaltung erhielten im März 2004 die Firmen eine Genehmigung zur Gewinnung von Baumaterial für den Autobahnbau unmittelbaren vor Ort. Im Schreiben der Verwaltung heißt es dazu lapidar weiter: "Anstatt des Abtragens einer Kuppe wurde eine über zehn Meter tiefe Grube ausgehoben. Für den Erdaushub in der vorliegenden Art und Weise lag keine Baugenehmigung vor." D.h. im Laufe der Monate baggerten sich die Firmen unbemerkt und wie es scheint ungestraft zehn Meter tief in die Erde, um billig Baumaterial für den Autobahnbau zu gewinnen:

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Doch dessen nicht genug. Die oben genannten Firmen begannen diesen Krater auch wieder zu verfüllen. Laut Aussagen der Verwaltung ging erst Mitte April dieses Jahres ein Antrag zur Verfüllung mit "standortfremdem mineralischem Material" im Baugenehmigungsamt ein. Die Tatsache, dass die der Anfrage beigefügten Fotos eindeutig belegen, dass der Krater bereits vor der Genehmigung u.a. mit Bauschutt verfüllt wurde, ließ die Verwaltung unkommentiert.

Auch die Frage nach den gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung von Abgrabungen und Verfüllungen dieser Art wurde von der Verwaltung nicht eindeutig beantwortet. Trotz der umfangreich gemachten Ausführungen dazu blieb offen, nach welcher Maßgabe letztlich in solchen Fällen entschieden wird. Im Falle des Kraters an der Autobahn scheint das schnelle und billige Beschaffen von Baumaterial eine "Ausnahme im unabdingbaren Zusammenhang mit Bausmaßnahmen" darzustellen.

Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN geht davon aus: Im Fall des Steinbruchkraters an der Autobahn war keine Schlampigkeit, sondern vielmehr wirtschaftliches Kalkül im Spiel. Denn die Bauunternehmen konnten durch diesen Rechtsverstoß gleich mehrfach verdienen. Nicht nur, dass diese Firmen durch das illegale Ausbaggern des Steinbruchs in unmittelbarer Nähe zur Baustelle an billiges Baumaterial kamen, gleichzeitig bot der so entstandene Krater eine finanziell lukrative Einnahmequelle im Zusammenhang mit der Entsorgung u.a. von Bauschutt:

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Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN fordert deshalb die Verwaltung auf, – wenn noch nicht geschehen – rechtliche Schritte gegen diese Firmen einzuleiten und ein empfindliches Bußgeld zu verhängen. Jeder kleine Bauunternehmer oder private Eigenheimbauer hat mit diversen Konsequenzen zu rechnen, wenn er gegen Baugenehmigungen verstößt. Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. 

Des weiteren fordert die Fraktion von der Verwaltung in Zukunft eine gründlichere Prüfung ähnlich gelagerter Fälle und wenn nötig, ein konsequenteres Vorgehen gegen die jeweiligen Unternehmen. Die gewerbsmäßige Abgrabung und Verfüllung von Senken, Gruben und Steinbrüchen mit Bauschutt oder Erdaushub darf nicht zur gängigen Praxis werden.

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