Grüne fordern Kostengerechtigkeit zwischen Städten und Landkreisen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Chemnitz – Landeszuschuss für Kosten der Unterkunft soll sich an tatsächlichen Kosten und nicht am Landesdurchschnitt orientieren.

Im Rahmen der Harz IV-Gesetze wurde den Kommunen die Übernahme der Kosten für die Unterkunft (KdU) auferlegt, verbunden mit der Zusicherung der Bundesregierung, die finanzielle Zusatzbelastung der Kommunen weitestgehend zu erstatten. Diese Erstattung soll über die Bundesländer ausgereicht werden. 

Am 14. September wurde im Sächsischen Gesetzblatt eine Verordnung des Freistaates zu den KdU von Arbeitslosengeld-II-Empfängern veröffentlicht (Nettobelastungsermittlungs-VO). Danach orientiert sich die Erstattung für die KdU am Landesdurchschnitt. 

"Das ist ungerecht, denn die durchschnittlichen Ausgaben für die KdU im Freistaat Sachsen liegen entschieden unter denen der großen Städte. Grund ist das niedrigere Mietniveau auf dem Land." so Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender der grünen Stadtratsfraktion. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antrag hier ) sowie die grünen Stadträte in Dresden und Chemnitz (Antrag hier) haben deshalb Anträge  eingebracht mit dem Ziel, dass der Freistaat die höheren Kosten in den großen Städten berücksichtigt. 

Zschocke: "Bleibt die Verordnung so bestehen, droht Chemnitz entweder ein neues Finanzloch in Millionenhöhe oder aber die vom Stadtrat für ALG-II-Empfänger festgelegte Angemessenheitsgrenze für die Wohnkosten müsste gesenkt werden. Das wäre eine vom Stadtrat nicht gewollte soziale Fehlentwicklung, da noch viel mehr Menschen als jetzt umziehen müssten. Deshalb wollen wir den Oberbürgermeister beauftragen, Verhandlungen mit dem Land aufzunehmen" In anderen Ländern, wie z. B. Hessen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein werden folgerichtig die tatsächlichen Kosten der Unterkunft beim Landeszuschuss zu Grunde gelegt. 

Zschocke: "In Sachsen haben sich in dieser Frage offenbar die CDU-dominierten Landkreise gegen die drei großen Städte durchgesetzt! Das ist sozial und finanziell für die Städte, in denen die Anzahl der ALG-II-Empfänger an sich schon sehr hoch ist, nicht tragbar."

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