Nicht die Höhe, sondern die Zielrichtung der Ausgaben für Studenten überdenken – Grüne wollen Semesterbeitragsrückerstattung in Zuschuss für Semesterticket umwandeln:
Am 9. November 2005 soll der Stadtrat u. a. über die Streichung der Semesterbeitragsrückerstattung für Studenten und die Zahlung eines einmaligen Begrüßungsgeldes von 100 Euro abstimmen. Tatsache ist: Der finanzielle Anreiz zur Verlegung des Hauptwohnsitzes von Studenten nach Chemnitz rechnet sich für die Stadt nicht mehr. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es jedoch für sinnvoll, nicht in erster Linie die Höhe, sondern vielmehr die Zielrichtung der Ausgaben für Studenten zu überdenken.
„Mit der für das Wintersemester 2006/07 geplanten Einführungen eines VMS – Verbundnetz – Semestertickets sind viele positive Effekte verbunden, von denen die Stadt Chemnitz direkt bzw. indirekt profitiert, z.B. eine Verringerung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens und des studentischen Pendlerverkehrs, eine Erhöhung der Fahrgastzahlen bei der CVAG und anderen Nahverkehrsunternehmen sowie eine Entlastung der Parksituation am Campus, eine Verringerung der Feinstaub- und CO2-Belastung in und um Chemnitz und feste jährliche Einnahmen der Verkehrsbetriebe des Verbundnetzes in Millionen Höhe.“ so Stadträtin Annekathrin Giegengack.
Giegengack: „Mit der Einführung dieses Verbundnetz-Semestertickets trägt die Studentenschaft von Chemnitz gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben des Verbundnetzes beispielhaft zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Verkehrspolitik bei. Deshalb halten wir Grünen diese Initiative für absolut unterstützungswürdig. Die Fraktion schlägt darum anstatt der Zahlung eines Begrüßungsgeldes von 100 Euro an Studenten, die sich nach Chemnitz ummelden, eine finanzielle Beteiligung der Stadt an den Kosten dieses Verbundnetz-Semestertickets für Studenten in Höhe von 10 % pro Student und Semester vor. Dieser Vorschlag wird vom Studentenrat unterstützt.
Die Stadt würde auch mit diesem Vorschlag ca. 100.000 Euro Kosten einsparen. „Hinzu käme eine erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes.“ so Giegengack. „Die Prüfung der gestellten Anträge auf Erstattung der Semesterbeiträge fällt derzeit mit 15.901,86 Euro ins Gewicht.“
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