Straßenbaubeitragssatzung: Ausbau von Anliegerstraßen nur bei Zustimmung der Anlieger

In der derzeit diskutierten Straßenbaubeitragssatzung will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Chemnitz neben dem verbindlichen Anspruch der Anlieger auf Information und Anhörung hinaus einen Zustimmungsvorbehalt der Beitragspflichtigen bei Anliegerstraßen regeln.

Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender: „Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt die Gemeinden, den Ausbau von Anliegerstraßen unter den ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung der Mehrheit der später Beitragspflichtigen zu stellen. Auch wenn das sächsische Kommunalabgabengesetz eine derartige Ermächtigung nicht enthält, halten wir diese Regelung auf kommunaler Ebene für möglich.“ 

Ein unzulässiger Eingriff in die Entscheidungskompetenz der Stadträte wird damit aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht geschaffen. Denn wird der Ausbau einer Anliegerstraße vor Ort mehrheitlich abgelehnt, kann der Stadtrat diesen ohnehin nicht über die Köpfe derer durchsetzen, die den Hauptanteil zahlen müssen. Und das sind nun mal die Anlieger.

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