Feinstaub-Aktionsplan für die Stadt Chemnitz seit 3.2.2006 in Kraft

Frei nach dem Motto: "Was man nicht sehen und riechen kann, ist auch nicht da!", schätzte OB Dr. Seifert noch im April 2005 ein, dass in Chemnitz gegenwärtig kein akuter Handlungsbedarf in Punkto Feinstaub bestünde.

Der Anfang Februar in Kraft getretene Aktionsplan Chemnitz steht hier in seiner endgültigen Fassung zum Download zur Verfügung (PDF-Dokument 1,6 MB): Aktionsplan Chemnitz

Frei nach dem Motto: "Was man nicht sehen und riechen kann, ist auch nicht da!", schätzte OB Dr. Seifert noch im April 2005 ein, dass in Chemnitz gegenwärtig kein akuter Handlungsbedarf in Punkto Feinstaub bestünde. Dies widerlegt jedoch der vergangene Woche in Kraft getretene Feinstaub-Aktionsplan des Regierungspräsidiums Chemnitz. Auf über 30 Seiten werden hier von der übergeordneten Behörde die Ursachen für die grenzwertüberschreitende Feinstaubbelastung in Chemnitz analysiert sowie ein umfangreiches Maßnahmebündel zur effektiven Reduzierung von Feinstaub veranlasst.

Hauptaugenmerk bei den vorgesehenen Maßnahmen legt das Regierungspräsidium auf eine Verminderung der Emissionen beim KfZ-Verkehr. Hier folgt die Behörde der Einschätzung des Länderausschusses für Immissionsschutz, welcher davon ausgeht, dass 65 % der auftretenden Feinstaubbelastungen vom Straßenverkehr und davon mindestens 30% vom Schwerverkehr verursacht werden. Neben Bestimmungen zur Emissionsminimierung bei Kommunalen Fahrzeugen, zur Überprüfung des Nahverkehrskonzeptes und zu Verkehrsbeschränkungen waren jedoch in der Entwurfsfassung des Aktionsplanes noch weitere verkehrliche Maßnahmen zur Feinstaubminimierung vorgesehen. So wurden die Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Straßen, die Optimierung von Ampelschaltungen und bessere Abstimmung zwischen Individual- und öffentlichem Nahverkehr ersatzlos gestrichen. Diese Entscheidung ist für Bündnis 90 / Die Grünen nicht nachvollziehbar. In diesem Bereich kann z.T. mit wenig Aufwand viel erreicht werden. Unsere Fraktion hat diesbezüglich immer wieder Vorschläge im Stadtrat unterbreitet, so z.B. die Abschaltung von die Verflüssigung des Verkehrs behindernder Ampeln, die Unterstützung des überregionalen Semestertickets für Studenten und die Etablierung eines Pendlernetzes. 

Was die vom Regierungspräsidium vorgesehenen Maßnahmen insgesamt betrifft, entsteht schnell der Eindruck, dass Bestimmungen, die leicht umsetzbar wären, nicht unbedingt gewollt sind und Bestimmungen, die vorgeschlagen werden, oft nur schwer umzusetzen sind. Z.B. sind den Maßnahmen im Bereich Emissionsminderung bei kommunalen Fahrzeugen (Nachrüstung mit Feinstaub-/ Partikelfiltern bzw. Ersatzbeschaffungen bei ESC, ASR und CVAG) von vornherein enge finanzielle Grenzen gesetzt. Es bleibt daher abzuwarten, ob der Aktionsplan tatsächlich durchschlagende Wirkung in Bezug auf die Minimierung von Feinstaub in Chemnitz haben wird. 

Ebenfalls kritisch einzuschätzen sind nach Auffassung der Grünen die wenig präzisen Formulierungen besonders im Maßnahmenteil Brauchtumsfeuer und Verbrennung pflanzlicher Abfälle. Hier heißt es z.B. "Die Stadt strebt die Durchsetzung einer präventiven, steuernden und ordnungsrechtlichen Vollzugspraxis mit dem Ziel, die Anzahl der Brauchtumsfeuer zu verringern, an." In diesem Punkt wäre eine klare Positionierung von Nöten gewesen, übersteigt doch die Feinstaubbelastung während des Hexenfeuers die Grenzwerte um ein Vielfaches.

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