Die Verwaltung wird beauftragt,
a) die konkrete zeitliche Umsetzung des sächsischen Bildungsplanes im Tagesablauf kommunaler Kindertageseinrichtungen in Chemnitz (ggfs. an Hand eines Beispiels)
b) die Mehrausgaben, die ein Streichung des § 2 Abs. 6 der "Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kinderpflege" – aufgeschlüsselt nach Krippenkindern, Kindergartenkindern und Kindern im Schulvorbereitungsjahr – verursacht
c) wie viele Kinder von einer Angleichung der Betreuungszeiten auf einheitlich 9 Stunden betroffen wären – aufgeschlüsselt nach Krippenkindern, Kindergartenkindern und Kindern im Schulvorbereitungsjahr
d) ob eine solche Angleichung aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und notwendig ist und wenn dies der Fall sein sollte, welche Möglichkeiten zur Deckung der Mehrausgaben bei einer Angleichung der Betreuungszeiten aus Sicht der Verwaltung in Frage kommen
bis zur Sitzung des Stadtrates am 14.9.2006 darzustellen.
Ergebnis:
Der Stadtrat hat am 12.07.2006 diesem Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt.
Begründung:
Siehe Pressemeldung vom 13. Juli 2006 und Redebeitrag von Annekathrin Giegengack
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