Prävention Glücksspielsucht


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Chemnitz fördert das Präventionsprojekt „Pathologisches Glücksspiel“ des Adventswohlfahrstwerkes und der Stadtmission Chemnitz mit 36 000 € für ein Jahr.

Ergebnis:

Der Antrag wurde am 15.11.2006 im Stadtrat abgelehnt. (siehe dazu auch die Pressemeldung vom 16.11.2006 )

Begründung:

  • Mündliche Antragsbegründung von Stadträtin Giegengack: Redebeitrag herunterladen

  • Zahlen und Fakten: Der Glücksspielmarkt in Deutschland weist heute eine breit gefächerte Angebotspalette auf: Geldspielautomaten in Gaststätten, Spielhallen und Automatenkasinos, Optionen der Spielbanken/ Casinos, Lotto- Toto Gesellschaften und Klassenlotterien, Internet-Glücksspiele, illegale Glücksspiele. Der Gesamtumsatz der Glücksspielanbieter in Deutschland betrug im Jahr 2001 27,56 Mrd. €. Damit übertrafen die staatlichen Glücksspieleinnahmen (ohne Geldspielautomaten!) die Erträge aus der Alkoholsteuer um 1,1 Mrd. €. Die Zuwachsrate beim Gesamtumsatz der Glücksspielanbieter gegenüber dem Jahr 2000 betrug 2,3 %. In der Stadt Chemnitz sind in 39 Spielhallen 293 Glücksspielautomaten – so genannte Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten – in Betrieb. Darüber hinaus werden 121 Glücksspielautomaten in Gaststätten betrieben. Mehr als ein Fünftel des Umsatzes in der Glücksspielbranche entfällt auf Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. Die Gewinnspanne für Glücksspielautomaten beträgt bis zu 40%. Im Haushaltsjahr 2004 wurde allein in der Einnahmeart „Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen und an anderen Aufstellungsorten“ ein Rechnungsergebnis von 670.999 € erzielt. Im Juni 2005 eröffnete in Chemnitz das modernste Spielcasino Sachsens. Bereits im Februar 2006 konnte das Spielcasino „Atlantis“ die 100.000 Besucherin begrüßen (vgl. FP 3.2. 2006). Der Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe des Spielcasinos Chemnitz für das Jahr 2005 übertraf mit 136.321,20 € die geschätzten Einnahmen mit über 30%. 

  • Pathologisches Glücksspiel (Glücksspielsucht): Die Suchtform pathologisches Glücksspiel ist im Vergleich zur Suchtform Alkohol noch wenig bekannt und als nicht stoffgebundene Suchtform wenig akzeptiert. Ausgehend von den Erfahrungen von auf Glücksspielsucht spezialisierten Beratungsstellen sind vor allem Männer im Alter zwischen 25 und 40 Jahren von Glücksspielsucht betroffen. Etwa 40% der Spieler sind darüber hinaus von einem weiteren Suchtmittel, in der Regel Alkohol, abhängig. Drei Viertel von ihnen spielen mindestens drei Stunden täglich, meist an mehreren Glücksspielautomaten gleichzeitig. Auf der Basis von repräsentativen Umfragen und Untersuchungen an Spieler/innen geht die Studie des IFT München – bezogen auf das Spiel an Glücksspielautomaten – von bundesweit 25.000 bis 30.000 Personen mit einem pathologischen Spielverhalten analog den Kriterien des DSM-III und von 54.000 Personen mit einem subjektiv belasteten Spielverhalten – jeweils Viel- und Gelegenheitsspieler- aus. Im Jahrbuch Sucht wird eine auf alle Glücksspielformen bezogene Gesamtzahl von rund 80.000 bis 130.000 beratungs- und behandlungsbedürftigen Spieler/innen in Deutschland angegeben. Auf Sachsen bezogen kann man von ca. 7.000 pathologischen Spieler/innen ausgehen. Die Nachfrage hinsichtlich einer Beratung bzw. Betreuung wegen pathologischem Glücksspielen bei den Suchtberatungsstellen ist im Vergleich zu anderen Suchtformen eher gering. So wurden im Jahr 2004 von den Suchtberatungsstellen in Chemnitz ca. 1000 Personen mit Alkoholproblemen betreut. Demgegenüber suchten im gleichen Jahr knapp 30 Personen aufgrund ihres krankhaften Spielverhaltens bei den Suchtberatungsstellen Hilfe. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass pathologisches Glücksspielen in Chemnitz kein Problem darstellt. Als erstes sind hier die erheblichen Umsätze zu erwähnen, die in der Glücksspielbranche in Chemnitz erzielt werden. So führten allein die Glücksspielautomatenbetreiber 2004 Vergnügungssteuer in Höhe von 670.999 € an die Stadt Chemnitz ab. Auch das im Juni 2005 in Chemnitz neu eröffnete Spielcasino „Atlantis“ erfreut sich – wie die Zahlen belegen – einer regen Nachfrage. Der Gemeindeanteil, der grundsätzlich an den Freistaat Sachsen abzuführenden Spielbankabgabe, betrug für das zweite Halbjahr 2005 allein 136.321,20 €. Zum zweiten muss berücksichtigt werden, dass in Deutschland dem Thema pathologisches Glücksspiel erst seit Beginn der 80er Jahre einige Aufmerksamkeit zukommt. Der Wissensstand hinsichtlich der potentiellen Suchtgefahren des Glücksspiels ist in der deutschen Bevölkerung eher gering. Während der Missbrauch von Alkohol- und Drogen durchaus als Problem wahrgenommen wird, ist die Gefährdung durch regelmäßiges Glücksspiel kaum bekannt. Deshalb ist auch davon auszugehen, dass pathologische Spieler/innen aufgrund ihrer mit der Glücksspielsucht einhergehenden hohen Schulden zuerst die Schuldnerberatungs- und nicht die Suchtberatungsstellen aufsuchen. Hier kann den behandlungsbedürftigen Spielern jedoch nur mittelbar geholfen werden, da im Zentrum der Beratung die Schuldenregulierung steht. Hilfe in Bezug auf die Bewältigung der Glücksspielsucht als Ursache der z.T. enormen Schuldenlast können diese Beratungsstellen nicht leisten. Folgt man der Argumentation von Prof. Dr. Klaus Hurrelmann in seinem 2003 veröffentlichten Expertenbericht an das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen muss ein dritter Grund für die bisher geringe Nachfrage von Beratungen zur Glücksspielsucht in der mangelhaften Versorgungsqualität in diesem spezifischen Problembereich selbst gesehen werden. Auch in Chemnitz ist keine Beratungsstelle in seinem Angebot auf den Formenkreis Glücksspielsucht spezialisiert und dafür personell ausreichend ausgestattet. Das bedeutet wiederum, dass auch zu dieser nicht stoffgebundenen Suchtform keine spezifische Aufklärungs- und Präventionsarbeit stattfindet. 

  • Ziel des Antrages: In der Stadt Chemnitz arbeiten drei Suchtberatungsstellen (Gesundheitsamt, AWW, Stadtmission Chemnitz e.V.). Der Schwerpunkt der Arbeit aller drei Beratungsstellen liegt – trotz durchaus unterschiedlicher Spezialisierung – bei der Beratung und Betreuung von Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen. Pathologisches Glücksspielen als Suchtform spielt eine eher untergeordnete Rolle. Keine der drei Suchtberatungsstellen weißt diesbezüglich eine Spezialisierung auf. Ziel des Beschlussantrages ist es deshalb, mit den Mehreinnahmen der Spielbankabgabe das Spezialisierungsdefizit Pathologisches Glücksspielen im Suchtberatungsangebot der Stadt Chemnitz zu beheben und eine intensive Aufklärungs- und Präventionsarbeit in diesem Bereich zu fördern. 

  • Deckungsquelle: Im Juni 2005 wurde in Chemnitz die Spielbank „Atlantis“ der landeseigenen Sächsischen Spielbank GmbH & Co. KG eröffnet. Gemäß § 7 (1) SpielbG ist der Spielbankunternehmer verpflichtet – gestaffelt nach dem jährlichen Bruttospielertrag – an den Freistaat Sachsen eine Spielbankabgabe zu entrichten. In § 13 SpielbG wird das Staatsministerium für Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung zu regeln, dass die Gemeinde, in der sich die Spielbank befindet, einen Teil der Spielbankabgabe erhält. Der Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe wird stets im Folgejahr innerhalb des ersten Quartals an die jeweiligen Gemeinden abgeführt. Nach Auskunft des sächsischen Staatsministeriums für Finanzen beträgt für das Jahr 2005 der Anteil der Stadt Chemnitz am Spielbankaufkommen 136.321,20 € (Drs.-Nr. 4 / 4840). Im Haushaltsplan 2006 wurde der Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe mit 100 T€ veranschlagt. Die Stadt Chemnitz verzeichnet daher bei der Spielbankabgabe eine Mehreinnahme in Höhe von 36.321,20 €. 

siehe dazu auch:

Wie ferngesteuert täglich zocken gegangen Artikel der FAZ, 11. April 2006, von Nicolas Scherger

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