Schutz des Chemnitzer Baumbestandes erhalten!

Das Sächsische Naturschutzgesetz ermächtigt die Gemeinden, den gesamten Bestand an Bäumen durch örtliche Satzungen zu schützen. Diese Ermächtigung will das Sächsische Justizministerium beschneiden. Im Zuge des Bürokratieabbaus soll der Wirkungsbereich von kommunalen Baumschutzsatzungen wesentlich eingeschränkt werden: Grundstücke mit bis zu zwei Wohneinheiten, bebaute Grundstücke mit einer Größe bis zu 1.000 m2 sowie Kleingärten sollen aus dem kommunalen Baumschutz ausgegliedert werden.

Das Sächsische Naturschutzgesetz ermächtigt die Gemeinden, den gesamten Bestand an Bäumen durch örtliche Satzungen zu schützen. Diese Ermächtigung will das Sächsische Justizministerium beschneiden. Im Zuge des Bürokratieabbaus soll der Wirkungsbereich von kommunalen Baumschutzsatzungen wesentlich eingeschränkt werden: Grundstücke mit bis zu zwei Wohneinheiten, bebaute Grundstücke mit einer Größe bis zu 1.000 m2 sowie Kleingärten sollen aus dem kommunalen Baumschutz ausgegliedert werden (siehe Hintergrundinformationen ). 

Wir bitten die Baumfreunde und Freunde eines grünen Chemnitz mit uns gemeinsam gegen dieses Vorhaben der Staatsregierung zu protestieren!

Für uns GRÜNE im Stadtrat Chemnitz sprechen verschiedene Argumente gegen dieses Vorhaben: 

  • 1. Es ist ein Eingriff in die Entscheidungshoheit des Chemnitzer Stadtrates: Der Stadtrat kann über die Regelungen zum kommunalen Baumschutz selbst entscheiden. Diese Entscheidung hat er mit Beschluss der "Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Gebiet der Stadt Chemnitz" im Jahr 1994 getroffen. Das Vorhaben des Justizministeriums bedeutet, dass dieser Schutz unter Missachtung des mehrheitlichen Willens der Chemnitzer Bürgerschaft für einen Großteil des Chemnitzer Baumbestands ersatzlos geopfert wird – mit weit reichenden Konsequenzen für die Lebensqualität im grünen Chemnitz. Wir meinen: Der Freistaat darf den Stadtrat nicht per Gesetz zwingen, die eigene Baumschutzsatzung fast vollständig zu schleifen. 

  • 2. Es steht im Widerspruch zum Bundesrecht: Das Bundesnaturschutzgesetz regelt im § 29, dass Teile von Natur und Landschaft rechtsverbindlich geschützt werden können und dass sich dieser Schutz auch auf den gesamten Bestand an Bäumen in einem bestimmten Gebiet erstrecken kann. Die vom sächsischen Justizministerium vorgeschlagene Änderung verhindert jedoch per Landesrecht diese Schutzmöglichkeit und schränkt damit Bundesrecht aus unserer Sicht unzulässig ein. 

  • 3. Es ist ein Angriff auf Umwelt- und Naturschutz: Wir befürchten, dass die Änderungen willkürlichen und wilden Baumfällaktionen Tür und Tor öffnen. 

  • 4. Das öffentliche Interesse wird nicht beachtet: Schutzbestimmungen gegenüber Bäumen genießen eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. Ein Beweis dafür sind die empfindlichen Reaktionen der Chemnitzer im Zusammenhang mit Baumpflege- und Baumfällarbeiten. Es ist sicher richtig, den Vorschriftendschungel in Sachsen von überflüssigen Paragraphen zu befreien. Wir bezweifeln jedoch, dass die Mehrheit der Chemnitzer Einwohner gerade die Baumschutzsatzung als überflüssig empfindet. 

  • 5. Bürokratie wird dadurch nicht abgebaut: Durch die vom Justizministerium vorgeschlagene Regelung wird kein Verwaltungsaufwand eingespart. Denn auch wenn ein Großteil der Grundstücke aus dem Baumschutz herausgenommen wird, bleiben die Verbote nach § 25 Sächsischem Naturschutzgesetz für diese Grundstücke bestehen. Dort ist geregelt, dass Hecken und Bäume in der Zeit vom 1. März – 30. September nicht beschnitten oder gerodet werden dürfen. Die Verwaltung muss auch weiterhin diese Verbote kontrollieren. Anträge auf Ausnahmegenehmigung für Baumfällungen in dieser Zeit müssen weiterhin gestellt und bearbeitet werden. Darüber hinaus provoziert die Neuregelung Anträge auf Grundstücksteilung, um unter die 1.000 m2 – Grenze zu kommen. Ergebnis: Mehr Bürokratie – mehr Papierkrieg! 

Fazit: Über die geplante Neuregelung werden sich einzelne Grundstückseigentümer freuen, ein Großteil der Bevölkerung wird enttäuscht sein und Bürokratie wird nicht abgebaut.

Hintergrundinformationen:

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