Fraktionserklärung zum Baumschutz

"Sehr geehrte Frau Ludwig, stellen Sie sich als Oberbürgermeisterin schützend vor die Chemnitzer Baumeigentümer und die Mitarbeiter im Grünflächenamt. Helfen Sie mit, unsere Stadt vor diesem geplanten Paragraphenunsinn zu bewahren. Wehren Sie sich dagegen, dass der Freistaat in Sachen Baumschutz in unsere kommunale Selbstverwaltung hineindirigiert."

Erklärung aus aktuellem Anlass zur Stadtratssitzung am 15.11.06 von Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender GRÜNE-Fraktion

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

Die Staatsregierung will Bürokratie abbauen. Das ist populär. Damit gewinnt man bei den Bürgern. Niemand ist gegen Bürokratieabbau. Deshalb will die Staatsregierung im Ergebnis der Aktion „Paragraphenpranger“ auch die Regelungen zum kommunalen Baumschutz einschränken. Momentan hört die Staatsregierung den Sächsischen Städte- und Gemeindetag zu diesem Vorschlag an. Im Rahmen eines Artikelgesetzes soll diese Änderung dem Landtag am 19. Dezember zum Beschluss vorgelegt werden. Der vorgebliche Grund:  Die regelungswütigen Beamten in den sächsischen Kommunen haben ein Dickicht an bürgerfeindlichen Regelungen aufgebaut, dass es nun zu lichten gilt.

Wir GRÜNE haben uns gefragt, was da wirklich dran ist und auf welche Annahmen sich die Staatsregierung dabei stützt:

1. Von den 1.800 Bürgervorschlägen im Rahmen des Paragraphenpranger bezogen sich nur 11 auf den kommunalen Baumschutz. Es ist recht waghalsig, damit eine Gesetzesänderung zu begründen. In Chemnitz gab es im Jahr 2005 gerade mal 16 Widersprüche zu Baumschutzentscheidungen, die fast alle einvernehmlich gelöst wurden. Im Jahr 2005 wurden 158 Baumfällungen angezeigt. In gerade mal 21 Fällen war es nötig, ein Bußgeld zu verhängen. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Die Baumschutzsatzung ist wirklich kein Problem in unserer Stadt.

2. Die Staatsregierung glaubt, dass es für die Kommunen einfacher wird, wenn Grundstücke mit bis zu zwei Wohneinheiten und bebaute Grundstücke mit einer Größe bis zu 1.000 qm aus dem Baumschutz ausgegliedert werden. Man kann sich aber an 10 Finger abzählen: Dadurch wird das Verfahren erst richtig kompliziert. Folgerichtig antwortet Frau Wesseler auf eine Anfrage von uns – ich zitiere: „Die 1000qm Grenze wird in Siedlungsgebieten oft bei einem Grundstück zum nächsten  überschritten. Das hätte zur Folge, dass willkürlich cirka die Hälfte der Grundstücke unter die Baumschutzsatzung fiele und die andere Hälfte nicht.“ Zitatende. Außerdem blieben die Bäume ja während der Vegetationsperiode auch weiterhin geschützt. Im Klartext heißt das: „Liebe Chemnitzer Baumeigentümer, das Baumfällen ist jetzt ohne Genehmigung erlaubt -, aber nur im Nachbargrundstück und in 7 Monaten des Jahres nur mit Genehmigung.“ Wir GRÜNE wünschen dem Grünflächenamt bereits jetzt viel Erfolg dabei, diesen Unsinn möglichst konfliktfrei zu überwachen und durchzusetzen.

Sehr geehrte Frau Ludwig, stellen Sie sich als Oberbürgermeisterin schützend vor die Chemnitzer Baumeigentümer und die Mitarbeiter im Grünflächenamt. Helfen Sie mit, unsere Stadt vor diesem geplanten Paragraphenunsinn zu bewahren.

Wie man sich erfolgreich wehrt, hat Ihr Vorgänger Dr. Peter Seifert mehrfach bewiesen: Zum Beispiel wurde er vom Stadtrat im November letzten Jahres beauftragte, sich gemeinsam mit seinem Amtskollegen für eine Änderung der ungerechten Nettobelastungsermittlungsverordnung bei der Staatsregierung stark zu machen. Das Ergebnis können Sie heute in der Vorlage 324 nachlesen: Chemnitz bekommt ca. 2 Millionen mehr vom Freistaat, um die Belastung durch die höheren städtischen Kosten der Unterkunft im Zusammenhang mit dem SGB II halbwegs gerecht auszugleichen.

Frau Ludwig, bitte wehren Sie sich dagegen, dass der Freistaat in Sachen Baumschutz in unsere kommunale Selbstverwaltung hineindirigiert. Wenn die Baumschutzsatzung in der Durchführung wirklich mal Probleme bereitet, können wir diese hier im Stadtrat ändern. Nur so können wir sicherstellen, dass die Satzung für die Baumeigentümer verständlich, einfach und kostengünstig gestaltet ist und dass Baumeigentümer nicht den Eindruck bekommen, für ihre Bäume willkürlich bestraft zu werden.

Lassen Sie mich am Schluss noch drei Sätze von Frau Wesseler aus der Antwort auf unsere Anfrage zitieren: „Die Chemnitzer Baumschutzsatzung ist juristisch überprüft und hat sich in der Vergangenheit bewährt. Sie hat insgesamt dazu beigetragen, dass auch dass öffentliche Stadtgrün und die Straßenbäume weiter entwickelt werden konnten. Beschwerden zu Einzelbäumen können in der Regel durch sachliche Erläuterung der Vorteile einer Baumschutzregelung beigelegt werden.“

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