Vor dem Hintergrund ungeklärter Korruptionsvorwürfe in der Kommunalverwaltung fordern die GRÜNEN im Landtag die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der Rats- und Kreistagsmitglieder, konkret ein Akteneinsichtsrecht für jedes Rats- und Kreistagsmitglied, einen gemeindlichen Untersuchungsausschuss bei Korruptionsvorwürfen und die Beendigung der Praxis,
den Fraktionen keine ausreichenden Mittel für Sach- und Personalkosten bereitzustellen. Kleinen Fraktionen darf es darüber hinaus nicht länger verwehrt sein, brisante Themen und Anträge auf die Tagesordnung der Rats- oder Kreistagssitzung zu setzen. Mit einem Gesetzentwurf will die GRÜNEN-Fraktion im Landtag die Sächsische Gemeinde- und Landkreisordnung entsprechend ändern.
Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Stadtrat Chemnitz: "Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf. Gemäß Gemeindeordnung hat jedes Ratsmitglied nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für die Beseitigung von Missständen zu sorgen. Besonders beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten und Mauschelein in Verwaltung erwarten die Bürgerinnen und Bürger von ihren Vertretern konsequente Kontrolle. Wenn wir ehrenamtlich arbeitenden Bürgervertreter dieser Kontrollpflicht nicht nachkommen, weil uns die erforderlichen Rechte und Mittel dazu fehlen, nimmt die kommunale Demokratie großen Schaden."
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