Baugenehmigungsverfahren für Sendeanlagen des Mobilfunks

mobilfunkRedebeitrag von Volkmar Zschocke, GRÜNE zum Antrag der Linksfraktion "Baugenehmigungsverfahren für Sendeanlagen des Mobilfunks" (Sitzung des Stadtrates vom 20. Juni 2007)
"Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Punkt 1 und 3 im Antrag der Linksfraktion in der jetzigen Form bieten keine Lösung, sondern nur eine Verschiebung und Verschärfung der Mobilfunkkonflikte. Keiner will einen Mast vor der Tür oder auf dem Dach.

Letztendlich läuft das darauf hinaus, das die Stadt und die städtischen Unternehmen nach dem Motto verfahren werden: Kein Handymast auf meinem Dach oder Grundstück. Nach diesem Motto verfahren auch immer mehr Wohnungsgesellschaften, Unternehmen oder Kirchgemeinden. Optimale Standorte werden so verhindert, das Ergebnis sind mehr Sendeanlagen, höhere Sendeleistungen und Verlagerung in Bereiche, wo sich die Anwohner nicht wehren können. Man könnte auch ganz Chemnitz zur UMTS-freien Zone erklären. Das wäre konsequent. Denn es handelt sich um eine Risikotechnologie, die – ähnlich wie die Gentechnik – nicht abschließend erforscht ist. Der Unterschied: Die große Mehrheit der Verbraucher lehnt Gentechnik ab, beim Mobilfunk ist das völlig anders.

Dabei hat die Linksfraktion in der Sache recht. Denn selbst das Bundesamt für Strahlenschutz kommt zu der Auffassung, dass zusätzlich zu den derzeit nachgewiesenen Risiken ernstzunehmende Hinweise auf biologische Effekte durch Mobilfunkstrahlung bei Intensitäten unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte existieren. Deswegen sind angesichts der bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern Vorsorgemaßnahmen unabweisbar. Das Bundesamt für Strahleschutz fordert daher Maßnahmen zur Klärung der offenen wissenschaftlichen Fragen, Maßnahmen, die eine möglichst geringe Exposition durch den Mobilfunk sicherstellen und Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Bevölkerung ausreichend informiert ist und in Entscheidungen, wie z. B. die Errichtung von Sendemasten, eingebunden ist. (siehe Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.12.2006 zum Thema „Einfluss des Mobilfunks auf die menschliche Befindlichkeit")

Genau diese Forderung greift die Linksfraktion heute hier auf. Es gilt also zwei Fragen zu klären. Wie erfolgt eine ausreichende Information und wie bindet man im Rahmen geltenden Rechts die Bevölkerung in derartige Entscheidungen ein? Zur Information reicht eine Ankündigung im Amtsblatt und eine Informationsvorlage an den Umweltausschuss nicht aus. Hier sind Bürgerversammlungen – möglichst vor Ort – notwendig, bei denen die Verwaltung – möglichst gemeinsam mit dem Betreiber – das Vorhaben erläutert und die Standortalternativen diskutiert. Solche Veranstaltungen müssen rechtzeitig stattfinden, auf jeden Fall bevor die Baugenehmigung erteilt wird. Dazu können wir heute die Verwaltung per Stadtratsbeschluss auffordern. Und wenn Anwohner im Wohngebiet gegen ein Vorhaben richtig mobil machen, dann sollte die Verwaltung immer daran denken, dass sie zuerst für die Bürger – und nicht für die Mobilfunkbetreiber da ist.

Eine Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidung ist rechtlich nur möglich, wenn es sich um ein städtisches Grundstück oder Dach handelt. Das dies das Problem nicht löst, sondern nur verschiebt, hatte ich eingangs schon dargestellt. Hier liefert vielmehr der Punkt vier des Antrages der Linksfraktion einen Handlungsansatz, wobei wir nicht beurteilen können, wie erfolgversprechend solche Bemühungen sein können. Fazit: Wir unterstützen Punkt 2 und 4. Eine getrennte Abstimmung wäre somit sinnvoll."

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