Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Stadt Chemnitz zum Entwurf des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge wird für den Bereich
Fachliche Grundsätze und Ziele der Regionalplanung
3. Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
3.1. Arten und Biotope / Ökologisches Verbundsystem
um folgenden Punkt ergänzt:
"Alle Natur- und Landschaftsschutzgebiete (FFH-Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, Europäische Vogelschutzgebiete nach der EG-Vogelschutzrichtlinie, Biosphärenreservate, Naturparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) und deren Umgriff von mindestens 1.000 m sind vom Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) freizuhalten."
Ergebnis:
Der Stadtrat stimmte dem Antrag am 27.02.2008 zu.
Antragsbegründung:
Die nach dem EU-Schutzgebietssystem "NATURA 2000" und dem Sächsischen Naturschutzgesetz geschützten Gebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- oder Pflanzenarten. Dieser Schutzzweck könnte durch den Anbau oder Eintrag von gentechnisch veränderten Organismen nachhaltig gefährdet werden. Zum Erhalt der Biodiversität, zum Schutz endemischer Arten und zur Aufrechterhaltung des Schutzzweckes von Schutzgebieten für gefährdete Arten muss eine potenzielle Gefährdung durch z.B. Pollenflug und Einkreuzungen über gentechnisch manipulierten Mais, Raps und ähnlichem ausgeschlossen werden. Die Wirkungen sind nicht abschließend erforscht und häufig unumkehrbar. Vorsorgemaßnahmen sind deshalb dringend erforderlich. Der Stadtrat Chemnitz würde mit dieser Ergänzung inhaltlich an seinen Beschluss vom 02.02.3007 zum Verzicht von GVO auf dem Stadtgebiet anknüpfen, natürlich unter der Maßgabe dass ein allgemeines Gentechnikverbot in der Landwirtschaft der Region Chemnitz-Erzgebirge nach geltendem EU-Recht nicht zulässig ist.
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