Wir wollen den Vorrang ortsnaher Wasserversorgung durchsetzen
Nach der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt nun auch die Koalition einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes in den Landtag ein. Zu beiden Gesetzentwürfen finden in der nächsten Woche im Landtag die ersten Lesungen statt.
"Wir haben die Koalition mit unserem Gesetzentwurf endlich zum Handeln gezwungen", freut sich Johannes Lichdi, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. "Wir wollen den Vorrang ortsnaher Wasserversorgung im Gesetz festschreiben und damit auch für Chemnitz durchsetzen. Schon im Mai hatten wir die Staatsregierung aufgefordert, die Pläne zum Bau einer Fernwasserleitung aus der Republik Tschechien zu verhindern."
Der grüne Gesetzentwurf fasst den Paragraph 59 des Sächsischen Wassergesetzes neu, der die Nutzung von Wasservorkommen regelt. Träger der öffentlichen Wasserversorgung haben der höheren Behörde die Absicht ortsferneren Wasserbezuges rechtzeitig anzuzeigen und die Gründe dafür darzulegen. Die höhere Wasserbehörde entscheidet frühzeitig über die Zulässigkeit der ortsferneren Bezuges. 2004 war diese Regelung aus Gründen der Deregulierung und Verfahrensvereinfachung gestrichen worden.
"Wir wollen die überörtliche Versorgung (Fernwasserversorgung) nur bei überwiegenden Allgemeinwohlgründen Zulassen", so Lichdi, der sein Abgeordnetenbüro in Chemnitz hat. "Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer versorgungssicheren, preisgünstigen und gerade in den Zeiten des Klimawandels ressourcenschonenden Wasserversorgung."
Grüner Gesetzentwurf zur Änderung des Sächs. Wassergesetzes (Drs 4/9256)
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