Selbstverpflichtung der Stadträte von Chemnitz zur Korruptionsprävention

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt die "Selbstverpflichtung der Stadträte von Chemnitz" gemäß Anl. 1.

  2. Die Selbstverpflichtung wird jedem Stadtrat durch die Oberbürgermeisterin zur freiwilligen Aufstellung und Unterzeichnung vorgelegt. 

  3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die freiwilligen Angaben gemäß Punkt 2 und 3 der Selbstverpflichtung auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu veröffentlichen.

  4. Zu Beginn einer neuen Legislatur wird den Stadträten eine Informationsveranstaltung zum Thema Korruptionsprävention durch die Verwaltung angeboten.

Ergebnis:

Eine Selbstverpflichtung macht nur Sinn, wenn die große Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte diese mitträgt. Wir haben diesen Antrag zunächst zurückgezogen, da bei Vorgesprächen deutlich wurde, dass es momentan dafür keine Mehrheit unter den Stadträten gibt.

Antragsbegründung:

Korruption gefährdet das kommunale Gemeinwesen: Die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz, der Unparteilichkeit der Amtsführung in der öffentlichen Verwaltung sowie des fairen Wettbewerbs in der freien Wirtschaft werden verletzt. Intransparentes, auf Privilegien gegründetes Handeln fördert Korruption. Oft genügt schon der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Demokratie zu erschüttern. Dies betrifft das Handeln des Stadtrates genauso wie das Handeln der Verwaltung.

Mit dem Beschlussvorschlag sollen die bereits begonnen Aktivitäten zur Korruptionsprävention auf Verwaltungsebene durch die Einbeziehung der ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträte ergänzt werden. Denn nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, sondern auch kommunale Mandatsträger können von Korruptionsversuchen betroffen sein.

Gewählte Volksvertreter haben eine Vorbildfunktion. Umso wichtiger ist hier die klare Trennung von Politik und privaten Interessen sowie Transparenz in Bezug auf die Tätigkeiten der Mandatsträger. Ohne diese Transparenz und ohne klares persönliches Bekenntnis aller, die politische Verantwortung tragen, wirken die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates zur Korruptionsprävention gegenüber der Öffentlichkeit und den Verwaltungsmitarbeitern unglaubwürdig.

Anlage 1 zum Beschlussantrag: Selbstverpflichtung der Stadträte von Chemnitz

1) In Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen verpflichte ich mich, weder Geld- bzw. Sachgeschenke noch sonstige Vorteile anzunehmen, die mir aufgrund meiner Mandatstätigkeit angeboten werden.

2) Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung der mir im Zusammenhang mit meiner Mandatstätigkeit gewährten Aufwandsentschädigungen (Fraktions-, Ausschuss- und Stadtratssitzungen sowie Verbandssitzungen) und Bezüge (Aufsichtsratsmitgliedschaften) gemäß beigefügter Aufstellung (Jahressummen des jeweiligen Vorjahres) einverstanden. Diesbezügliche Änderungen werde ich umgehend anzeigen.

3) Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner aktuell ausgeübten haupt- und nebenberuflichen Tätigkeiten, Beteiligungen an Unternehmen, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien von Unternehmen, Funktionen in Vereinen oder vergleichbarer Gremien gemäß beigefügter Aufstellung einverstanden. Diesbezügliche Änderungen werde ich umgehend anzeigen.

4) Ich werde Informationen, die nach der Gemeindeordnung geheim zuhalten sind, nicht an Dritte weitergeben und solche Informationen nicht gewinnbringend für mich oder meine Angehörigen verwenden.

5) Bei meiner Mandatsausübung werde ich nicht meinen persönlichen Vorteil suchen. Ich werde jede Einflussnahme unterlassen, die der Bevorzugung meiner Person bzw. meiner Angehörigen dient.

6) Geschäftliche Beziehungen mit der Stadt oder mit städtischen Gesellschaften werde ich der Oberbürgermeisterin anzeigen. Sonstige geschäftliche Beziehungen zu Dritten, die zu Interessenkollisionen bei der Wahrnehmung meines Mandates führen können, werde ich der Oberbürgermeisterin gegenüber offen legen.

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