Klimaschutzprogramm


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung eines Klimaschutzprogramms zur Verringerung der CO2 Emission pro Einwohner auf 2,5 t pro Jahr für die Stadt Chemnitz öffentlich auszuschreiben.

Neben der Aufstellung einer Klimabilanz mit Verursachergruppen sollen im Klimaschutzprogramm maßnahmenkonkret verbindliche Klimaschutzmaßnahmen für die kommunalen Handlungsfelder Energie, Verkehr, Stadtplanung und kommunales Beschaffungswesen sowie die Bereiche private Haushalte, Industrie, Handel und Gewerbe festgelegt werden. Diese Maßnahmen sollen rechtlich qualifiziert sowie Möglichkeiten ihrer Institutionalisierung und Finanzierung dargelegt werden.

Darüber hinaus sollen im Klimaschutzprogramm Szenarien des Klimawandels in den Bereichen Forst, Wasser / Abwasser und Biologische Vielfalt für Chemnitz entwickelt und erforderliche Anpassungsmaßnahmen erörtert werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzungen vom 27.02.2008 beschlossen.

Antragsbegründung:

Im Juni 1992 beschloss der Stadtrat (Beschluss Nr. 342/92) den Beitritt zum "Klimabündnis europäischer Städte". Damit wurde das Chemnitzer CO2 – Reduktionsziel von 50 Prozent bis 2010 bezogen auf das Basisjahr 1990 fixiert. Allerdings musste die Stadtverwaltung in dem im März 2005 vom Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtentwicklungsamt erarbeiteten Klimaschutzbericht feststellen, dass zwar eine drei prozentige Reduzierung der CO2 – Emissionen bis 2002 erfolgte, das Erreichen des vom Stadtrat beschlossenen Ziels aber derzeit nicht realistisch sei. "Ausgehend von den im Bericht gewonnenen Erkenntnissen, ergibt sich für die zukünftige Klimaschutzarbeit die Notwendigkeit, die Potentiale im städtischen Bereich weiter zu erschließen und mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen."1  

Auf der Mitgliederversammlung des Klimabündnisses 2006 wurde inzwischen ein neues Reduktionsziel beschlossen.2 Die Klimabündnismitglieder verpflichten sich nun den CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. Dabei soll der wichtige Meilenstein einer Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) bis spätestens 2030 erreicht werden. Langfristig streben die Klima-Bündnis-Städte eine Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen auf ein nachhaltiges Niveau von 2,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einwohner an. Angesichts der Tatsache, dass bereits im Klimaschutzbericht von 2005 festgestellt wurde: "Im Ergebnis des hier vorliegenden Klimaschutzberichts wäre es weiter erforderlich, ein kommunales Klimaschutzprogramm zu erstellen. Dies resultiert nicht nur aus der Selbstverpflichtung im Rahmen der Mitgliedschaft im Klimabündnis, sondern auch aus den Zielen der EU und der Bundesregierung."3 ist aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Erarbeitung eines Klimaschutzprogramms nun noch dringender.

Städte und ihre Einwohner spielen bei der Reduzierung der Treibhausgase eine bedeutende Rolle, denn in den kommunalen Handlungsfeldern bestehen erhebliche Minderungspotentiale. Das Klimaschutz-Engagement auf lokaler Ebene benötigt aber konkrete Daten in welchen Bereichen Minderungsdefizite bestehen und Vorgaben, wie diese abgebaut werden können. Viele Städte und Gemeinden haben deshalb ihre kommunalen Klimaschutzprogramme von externen Instituten erarbeiten lassen. So beauftragte die Stadt Augsburg 2003 z.B. das ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg mit der Erarbeitung eines CO2-Minderungskonzepts. In enger Zusammenarbeit mit über 100 Bürgerinnen und Bürgern aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wurde dann ein Maßnahmenkatalog von mehr als 70 konkreten Maßnahmen erstellt. Mit der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts für die Stadt Darmstadt wurde 2001 das IWU Institut Wohnen und Umwelt GmbH gemeinsam mit dem Öko-Institut, Institut für  angewandte Ökologie e.V. beauftragt. Das regionale Energiespar- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Greifswald wird zurzeit als gemeinsames Forschungsprojekt des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik (IPP) in Garching und der Universität Greifswald entwickelt.

Die Schwerpunktsetzung in den bisher erarbeiteten Klimaschutzkonzepten oder -programmen ist unterschiedlich. Voraussetzung für die Entwicklung eines konkreten Klimaschutzprogramms ist immer die Erhebung der tatsächlichen CO2 Emissions- und Energieverbrauchswerte mit ihren Verursachergruppen und die Prognostizierung möglicher Entwicklungen (so genannte Szenarien) für die jeweilige Stadt. Darauf aufbauend werden in den Klimaschutzkonzepten die Klimaschutzpotentiale in spezifischen kommunalen Handlungsfeldern beleuchtet. Dazu zählen in der Regel (1) Energie, (2) Verkehr, (3) Stadtplanung und Stadtentwicklung, (4) Abfall- und Abwasserwirtschaft und (5) das Beschaffungswesen.4 Ein weiterer Schwerpunkt bereits erarbeiteter Klimaschutzkonzepte ist die Beleuchtung von Klimaschutzpotentialen in den Bereichen Privaten Haushalte, Industrie und Gewerbe, in denen die Städte und Gemeinden vor allem in ihrer Rolle als "Berater und Promotor" im Sinne des Klimaschutzes aktiv werden können.

Als ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Klimaschutzkonzepten kann die rechtliche Qualifizierung der vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen gelten. So sind eine Reihe von Maßnahmen durchaus wünschenswert jedoch nicht immer rechtlich umsetzbar (z. B. EU Vorgaben und ÖPNV). Ebenso wichtig ist die Darlegung der Institutionalisierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten der vorgeschlagenen Maßnahmen. Eine Klimaschutzmaßnahme, die die finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Kommune erheblich übersteigt, wird auch nicht umgesetzt werden.

Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte in das Klimaschutzprogramm der Stadt Chemnitz noch ein weiterer Punkt aufgenommen werden, der sich in dieser Art noch in keinem bisher erarbeiteten Konzept findet. In dem 2005 vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen Sachstandsbericht Klimawandel in Sachsen werden bereits Folgen des Klimawandels auf die Vegetationsentwicklung, den Acker- und Pflanzenbau, die Forstwirtschaft, den Wasserhaushalt und die biologische Vielfalt in Sachsen beschrieben. Im Sinne des Vorsorgeprinzips mahnt das Ministerium bereits jetzt für alle Bereiche angepasste Handlungsstrategien an. Besonders im Bereich Forst erscheint eine rechtzeitige Anpassung der Bewirtschaftungsstrategie an zukünftige Entwicklungen dringend geboten. Aus diesem Grund soll das Klimaschutzprogramm für Chemnitz die absehbaren Folgen des Klimawandels für die Bereiche Forst, Wasser / Abwasser und Biologische Vielfalt diskutieren und erforderliche Anpassungsmaßnahmen erörtern.
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  1. Klimaschutzbericht der Stadt Chemnitz vom März 2005, S. 41

  2. http://www.klimabuendnis.org/download/bericht-planung-2007-de.pdf

  3. Klimaschutzbericht der Stadt Chemnitz vom März 2005, S. 36

  4. Allerdings lassen sich vor allem Stadtplanung / Stadtentwicklung und das Beschaffungswesen oft schwer von den Politikfeldern Energie, Verkehr sowie Abfall- und Abwasserwirtschaft abgrenzen, da hier weitreichende Überschneidungen und enge Beziehung vorhanden sind.

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