MdL Lichdi: Gesetzesänderung trotzdem notwendig
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag begrüßt die Ankündigung zahlreicher Stadtverwaltungen zum restriktiven Umgang mit Melderegisterauskünften gegenüber Parteien (Freie Presse, 09.01.09).
"Das Problem ist damit aber nicht erledigt", so Lichdi. "Einfache Melderegisterauskünfte können von Stadtverwaltungen nach geltendem Meldegesetz an Private, Adressbuchverlage und Parteien ohne Vorliegen berechtigter Interessen erteilt werden."
"Die GRÜNE-Fraktion will mit einer Gesetzesänderung erreichen, dass die Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger nur bei vorheriger Zustimmung der Betroffenen von den Kommunen herausgegeben werden dürfen."
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN wurde gestern (Donnerstag) im Innenausschuss des Landtags von der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Er wird in zwei Wochen abschließend im Landtag beraten.
"Zudem können Private seit Januar 2009 Auskünfte zu Meldedaten via Internet über das Kommunale Kernmelderegister erhalten – ein Service der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung mit Sitz in Bischofswerda."
"Eine gesonderte Prüfung, ob dies aus rechtlichem Interesse gerechtfertigt werden kann, findet nicht statt", kritisiert Lichdi.
"Jeder Bürger der nicht will, dass seine Daten ohne sein Einverständnis im Internet abgerufen werden können, sollte von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen", so Lichdi.
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