Die Fragen beziehen sich auf die „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“
1. Wie gestaltete sich seit Inkrafttreten der Richtlinie die Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Chemnitz? (Bitte jährlich aufschlüsseln nach Zuwendungsempfänger, Maßnahme, Gesamtumfang der Förderung)
2. Für wie viele Fälle hat die Stadt Chemnitz als örtlich zuständige Kreisfreie Stadt Bedarfsbestätigungen für Antragsteller gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, geplante Maßnahme, Antragsteller, beantragte Fördersumme)
3. Gab es Fälle, in denen die Stadt Chemnitz als örtlich zuständige Kreisfreie Stadt Antragstellern die Bedarfsbestätigung nach Punkt 4 der Richtlinie versagt hat? (Wenn ja, dann bitte aufschlüsseln nach Jahr, geplante Maßnahme, Antragsteller, beantragte Fördersumme, Grund der Ablehnung der Bedarfsbestätigung)
4. Sind der Stadt Chemnitz Fälle von Antragstellern bekannt, bei denen die Stadt jedoch nicht der KSV den Bedarf bestätigt hat und demzufolge eine Förderung nicht möglich war?
5. Für welche öffentlich zugänglichen Gebäude und Einrichtungen der Stadt Chemnitz hat die Stadt selbst (sofern sie Eigentümer der Immobilie ist) Anträge nach der Richtlinie gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Maßnahme, Fördersumme?
6. Fordert die Stadt als Mieterin öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen grundsätzlich barrierefreies Bauen vom Vermieter der Immobilien, z. B. für die z. Z. im Bau befindliche Kita Moritzstraße?
Download: Antwort FRL Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
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