1. Auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welchen Abwägungsprozesses erfolgte die Videoübertragung der Stadtratssitzung vom 05. Oktober 2011?
2. Wer hat letztlich entschieden, diese Videoübertragung zuzulassen?
3. Wurden die StadträtInnen auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Videoübertragung aufmerksam gemacht?
4. Zu welchen Konsequenzen hätte nach Auffassung der SVC der Widerspruch von StadträtInnen zum Zeitpunkt der Sitzungseröffnung für die auf dem Markt versammelte Öffentlichkeit und für die widersprechenden StadträtInnen geführt?
Download: Videoübertragung Stadionbeschluss
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