In der Ratsanfrage 472 bat ich um die sozialräumliche Aufschlüsselung der Förderung. In einem Telefonat vorab teilte mir der Amtsleiter des Jugendamtes mit, dass eine sozialräumliche Planung erst seit 2010 erfolgt und die Förderung daher auch erst ab 2010 sozialräumlich dargestellt werden kann. Leider konnte ich diese Aussagen in der Antwort auf die Ratsanfrage nicht wieder finden. Ich bitte daher um Nachreichung der entsprechenden sozialräumlichen Aufstellung.
Download: sozialräumliche Darstellung Förderung Jugendlhilfe 2011 §11-16, 52 prä_Hi_SGB VIII
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