Härteausgleichsfonds für Opfer von antisemitischer und rassistischer Gewalt

Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN beantragte im Rahmen der HH-Debatte 2012, dass 3000 Euro für einen Härteausgleichsfonds bereitgestellt werden. Das Budget des Lokalen Aktionsplanes der Stadt Chemnitz sollte zur zweckgebundenen Verwendung im Sinne des Fonds um diesen Betrag aufgestockt werden. Die Finanzierung sollte über eine Reduzierung der eingestellten Beraterkosten Verwaltung/Neuvergabe Konzessione erfolgen. Bereits im Jahr 2010 hatte die Fraktion nach den Übergriffen auf jüdische Einrichtungen der Stadt die Einrichtung eines solchen Härteausgleichsfonds für Opfer von antisemitischer und rassistischer Gewalt gefordert (BA-021/2010). Der Antrag wurde durch die Mehrheit des Stadtrates als Prüfauftrag an die Verwaltung zurückverwiesen. Die Prüfung erbrachte nun das Ergebnis, dass die Einrichtung des Fonds und seine Ausstattung mit einem Sockelbetrag als freiwillige Aufgabe innerhalb der Gebietskörperschaft möglich wäre.

Der Lokale Aktionsplan der Stadt Chemnitz ist mit einer Koordinierungsstelle ausgestattet und bietet mit dem Beirat ein Gremium, das die Vergaberichtlinie für den Fonds erarbeiten, die Vergaben entscheiden sowie Spenden einwerben kann.

Die Verwaltung sollte mit dem Änderungsantrag zum Haushalt 2012 beauftragt werden, die notwendigen organisatorischen und haushaltstechnischen Voraussetzungen für den Härteausgleichsfonds zu schaffen.

Der Antrag wurde mit 24 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Die Oberbürgermeisterin hat mit Nein gestimmt.

DownloadÄnderungsantrag Härteausgleichsfonds

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