Am 06.04.2011 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss: „Die Stadtverwaltung Chemnitz wird verpflichtet, ab dem 01.01.2014 den Strombedarf der Stadt ohne Atomstrom (0 % Atomstrom) abzudecken. Bei längerfristig anstehenden
Neuausschreibungen (z. B. Stadtbeleuchtung) ist die „0%-Atomstrom-Bedingung“ in die Ausschreibungsbedingungen aufzunehmen. Bestehende Stromlieferverträge (z. B. Rathaus, Bürgerhaus, Moritzhof etc.) sind auf der Grundlage der Stromkennzeichnungspflicht der Stromanbieter mit dem Ziel zu überprüfen und anzupassen, den Anteil des Atomstroms durch Strom aus erneuerbarer Energie zu ersetzen. Der Stadtrat ist mindestens einmal jährlich über den Stand der Umsetzung zu informieren.“ Dazu folgende Anfrage: RA-105-2014 Antwort Stromlieferungen Ausschluss Atomstrom
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