1. Die Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord ist – naturgemäß – begrenzt. Hierzu wurden sowohl durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, als auch durch eine leitende Mitarbeiterin des Kraftwerks der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG recht konkrete Zeithorizonte öffentlich benannt. Sind diese, mit „etwa 10 bis 15 Jahren“ benannten Zeiträume in etwa korrekt?“ 2. Wenn nein: Von welcher Restlaufzeit, bei gegebenen Differenzen auch aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kraftwerksblöcke, geht die Stadtverwaltung dann aus?
Verwandte Artikel
Weiternutzung des Freibades Erfenschlag
Weiterlesen »
Chemnitz und die Kulturhauptstadt
Wir haben mit der Fraktionsgemeinschaft Die Linke/ Die Partei nach dem Stand der Projekte für die Kulturhauptstadt gefragt. Das sind die vier Flaggschiff-Projekte: 🚢 „3000 Garagen“Offene Garagen, also offen für…
Weiterlesen »
Was wurde eigentlich aus dem angenommen Beschlussantrag zur Nutzung von regenerativen Energien im Hochbau der Stadt sowie der städtischen Betriebe?
Seit dem Beschluss ist viel Zeit vergangen und die Stadtverwaltung hat im großen Umfang Photovoltaikanlagen geplant, errichtet und teilweise schon in Betrieb genommen. Aus der Antwort auf eine Informationsanfrage, die…
Weiterlesen »