Dresden/Berlin. Erstmals können sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland am Bundesverkehrswegeplan beteiligen und Einwendungen gegen die Verkehrsplanungen von Minister Alexander Dobrindt (CSU) vorbringen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen rufen daher die Menschen in Sachsen dazu auf die Möglichkeit der Beteiligung zu nutzen und ihre Kritik noch bis 02. Mai vorzubringen.
Hier ist der direkte Link zum Formula.
http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme_node.html
Die sächsischen GRÜNEN haben stellen auf ihrer Homepage eine Mustereinwendung gegen den Bundesverkehrswegeplan zur Verfügung, mit denen sich jede/r in den Prozess einbringen kann.
Der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, Jürgen Kasek erklärt zum Musterbrief der sächsischen GRÜNEN:
„Durch den Musterbrief geben wir jeder Bürgerin und jeder Bürger die Chance sich unproblematisch und ohne Hilfe in die Diskussion zu den Verkehrsprojekten in Sachsen einzubringen.“
„Aus unserer Sicht verstößt der Bundesverkehrswegeplan gegen die Richtlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Außerdem verfehlt er elf von zwölf der im eigenen Umweltbericht gesetzte Ziele. Klimapolitisch ist er auch für den Freistaat Sachsen eine Katastrophe“, stellt Kasek klar.
Stephan Kühn, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Verkehrspolitik der GRÜNEN Bundestagsfraktion erläutert:
„Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) schiebt Sachsen auf das Abstellgleis. Kein neues sächsisches Schienenprojekt wurde in den vordringlichen Bedarf aufgenommen.“
„Dass aus Sicht des Ministers aus Oberbayern zum Beispiel die Strecke Leipzig-Chemnitz nur eine reine Nahverkehrsverbindung darstellt, ist absurd. Keine andere deutsche Stadt mit 250.000 Einwohnern wie Chemnitz ist vom Fernverkehr abgehängt.“
„Der Bundesverkehrswegeplan ist auch eine handwerkliche Fehlleistung. Deshalb ist es wichtig, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Stellungnahme nutzen und bis zum 2. Mai ihre Einwendung an das Bundesverkehrsministerium schicken.“
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Die Mustereinwendung gegen den Bundesverkehrswegeplan kann hier über folgenden Link abgerufen werden.
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