Anfrage zu Vormundschaften von unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen

1. Wie viele Vormünder, die Vormundschaften und/oder Pflegschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) sind beim Jugendamt angestellt?

2. Wie viele Vormundschaften/Pflegschaften führen unter 1. genannte Vormünder/Pfleger jeweils?

3. Inwiefern ist das Jugendamt gegenüber den unter 1. genannten Amtsvormündern/Pflegern weisungsbefugt? Wenn ja, zu welchen konkreten Fragen?

RA-180_2017_Antwort_Vormundschaften.pdf

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