Anfrage zum Tierheim Chemnitz

1. Wie viele Zwangswegnahmen von Tieren wurden jeweils in den Jahren 2012 bis 2016 in Chemnitz angeordnet bzw. vorgenommen?

2. Wurden diese Zwangswegnahmen, die dadurch bedingten Tierheimaufenthalte bzw. die anfallenden Futterkosten den Tierhaltern in Rechnung gestellt? Wenn ja, wer stellt diese Kosten in Rechnung – das Tierheim oder die Stadtverwaltung Chemnitz?

3. Mit dem Tierschutzverein Chemnitz schloss die Stadtverwaltung Chemnitz über das Tierheimgelände einen Erbpachtvertrag. Wie ist dessen Laufzeit? Wieso wurde, obwohl vom Tierschutzverein gewünscht, kein Kaufvertrag über das Gelände abgeschlossen, welcher bei Investitionen in das Areal Vorteile insbesondere bei der Vergabe von Krediten geboten hätte?

4. Die im Vertrag zwischen der Stadt Chemnitz und dem Tierheim geschlossene Regelung sieht vor, dass auch Wildtiere aufgenommen werden müssen. Was passiert mit den unter Artenschutz gestellten Tieren, die lt. EU-Recht nicht weitervermittelt werden dürfen – Beispiel: Wasserschildkröten?

5. Wie beurteilen Sachverständige die gleichzeitige Aufnahme von Haus-, Zoo- und Wildtieren auf dem begrenzten Areal des Tierheims?

6. Wo können sich die Chemnitzer*innen über die Abgabemöglichkeiten für verletzte oder hilfsbedürftige Wildtiere informieren?

RA-304_2017_Antwort_Tierheim.pdf

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