Am 21. Juli hat die Landesdirektion das Wildtierverbot in Zirkussen aufgehoben.
Da am 24. August die Frist abläuft, haben wir für die Stadtratssitzung am 23. August einen Antrag gestellt, in dem die Stadtverwaltung beauftragt wird, Widerspruch gegen den Entscheid einzulegen und Eilrechtsschutz/einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.
Der Stadtrat hat inzwischen zwei mal den Beschluss des Wildtierverbots bestätigt. Während die Landesdirektion einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Schausteller sieht, sind wir der Meinung, dass die Zirkusbetreiber gleichwohl auch ohne Wildtiere ihr Angebot aufrecht erhalten können. Daneben können auch Sicherheitsaspekte angeführt werden, immer wieder brechen Wildtiere aus Zirkussen aus. Unser Beschluss sieht außerdem nur vor, dass die Zirkusse mit Wildtieren nicht auf städtischen Flächen gastieren. Findet ein Zirkus mit Wildtieren auf privatem Gelände statt, wie zuletzt am Südring, haben wir bisher keine Möglichkeit einzugreifen, so lang die Bundesgesetzgebung nicht zeitgemäß zum Schutz der Tiere umgesetzt wird.
Unter www.chemnitz.de wird die Stadtratssitzung am 23. August 2017 ab 15:00 Uhr übertragen, unser Antrag ist der letzte Tagesordnungspunkt. Auf Twitter werden wir unter #StadtratC berichten.
Unser Antrag zum Download: BA-042-2017_Widerspruch_Aufhebung_Wildtierverbot.pdf
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