1. Bis zu welcher HOAI-Leistungsphase sollen die Planungen zum Regenüberlaufbecken RU 2 bis zum 31. Dezember 2017 erfolgen?
2. Welche finanziellen Mittel sind derzeit für die Planungsleistungen gemäß Frage 1 insgesamt für das Jahr 2017 vorgesehen? Ist der Wert von 745.040 € lt. B-123/2017 noch realistisch?
3. Kann bei der parallel laufenden Überarbeitung des Generalentwässerungsplans sicher ausgeschlossen werden, dass Planungen zum RÜB RU 2 wegen neuer Erkenntnisse aus der Generalentwässerungsplanung mehrfach erbracht werden und bezahlt werden müssen?
4. Wenn die Frage 3 mit nein beantwortet wird: Werden die Planungen derzeit ungehindert, Kosten verursachend fortgesetzt?
5. Wenn die Frage 4 mit nein beantwortet wird: Wofür sollen die Mittel lt. 1. Änderung Wirtschaftsplan lfd. Nr. A 3. alternativ ausgegeben werden?
Zur „veranlassten Überarbeitung des Generalentwässerungsplans“ bitte ich zudem um die Beantwortung der folgenden Fragen:
6. Wann ist die Überarbeitung des Generalentwässerungsplans beauftragt worden?
7. Wer beauftragte diese Leistung?
8. Besitzt das mit der „Überarbeitung des Generalentwässerungsplans“ beauftragte Unternehmen (Planungs-/Gutachterbüro o. ä.) ausreichende und positiv attestierte
Referenzen zu vergleichbar umfangreichen Generalentwässerungsplänen in Großstädten? Verfügt dieses Unternehmen über umfangreiche Kenntnisse des Chemnitzer Kanalsystems?
9. Erfolgte die Vergabe der Leistungen zur „Überarbeitung des Generalentwässerungsplans“ öffentlich, beschränkt oder freihändig? Bitte begründen Sie kurz auch die Art der gewählten Vergabe.
10. Bis wann soll die Überarbeitung des Generalentwässerungsplans abgeschlossen sein?
RA-316_2017_Antwort_Planungsfortschritt Regenüberlaufbecken RU 2_Herrmann
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