1. Wie genau und mit welcher Zeitschiene erfolgt die Fortschreibung der Psychiatrieplanung in Chemnitz vor dem Hintergrund der neuen Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe des Landes Sachsen?
2. Werden psychische Erkrankungen von Senioren darin gesondert betrachtet?
3. Wird die Psychiatrieplanung auch methodische Instrumente enthalten, wie psychisch kranke Menschen in Chemnitz in Zukunft betreut werden sollen?
4. Werden die Träger der Wohlfahrtspflege in die Erarbeitung einbezogen?
5. Wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Zielstellung? Falls nein, warum nicht?
Antwort_RA-505_2017 – Fortschreibung Psychiatrieplanung Chemnitz_Pritscha, Furtenbacher, Drechsler
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