Anfrage: Drogenberatung

1. Wie lautet der Wortlaut des Stadtratsbeschlusses inklusive Begründung aus dem Jahr 1997 zur Einrichtung der Jugendsucht- und Drogenberatung in Chemnitz?

2. Wie hoch ist der aktuelle Förderbetrag für die Beratungsangebote Jugendsucht- und Drogenberatung sowie für die Suchtprävention der Stadtmission Chemnitz?

3. Ist es zutreffend, dass die Beratungsangebote zukünftig in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts
fallen sollen?

4. Wie würden bei einer Verlagerung ins Gesundheitsamt die Kompetenzen (fachlichinhaltliche
Betreuung und bedarfsgemäße Weiterentwicklung, finanzielle Förderung) verteilt werden und wie könnte eine enge fachliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gewährleistet werden?

5. Wie begründet die Stadtverwaltung dieses Vorhaben, auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz der Sucht- und Drogenproblematik für die Jugendhilfe (siehe zitierter Artikel der Freien Presse vom 03.01.2018)?

6. Welche Ziele verfolgt die Stadt mit der Verlagerung der Beratungsangebote in die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes?

7. Wie soll die Verlagerung rechtlich umgesetzt werden vor dem Hintergrund des gefassten Stadtratsbeschlusses und der Verankerung der Aufgabe im Teilfachplan Jugendhilfeplanung? Ist eine Aufhebung des Stadtratsbeschlusses erforderlich?

RA-102_2018 Drogenberatung_Furtenbacher

 

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