Bericht aus dem Stadtrat im April

Am 12.04.2018 fand die monatliche Versammlung des Stadtrates statt. Hier einige ausgewählte Beschlüsse, die für uns GRÜNE besonders wichtig sind:

Die Vorlage der Stadt zur Förderung von Bildungsreisen zu Gedenkstätten von Konzentrationslagern für Schulen außerhalb der Trägerschaft der Stadt wurde vom Stadtrat beschlossen. Bisher wurden diese Bildungsfahrten nur für kommunale Chemnitzer Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien finanziert; ab sofort werden freie Schulen in diese Förderung einbezogen. Deren Zweck ist es, allen Schülern, unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern, den Besuch einer solchen Gedenkstätte zu ermöglichen.

Die Mittel für Personal und Technik des Bauhofs werden aufgestockt. Grund für den erfolgreichen rot-rot-grünen Antrag waren viele reparaturbedürftige Stellen in der Infrastruktur der Stadt, für die es bisher an Personal mangelte – angefragte Bauunternehmen waren oft schlichtweg ausgelastet. Dieses Problem geht die Stadt mit einem vergrößerten Bauhof nun selbst an.

Ein weiterer gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE wurde vom Stadtrat verabschiedet: der Bereich um das Eisenbahnviadukt an der Annaberger Straße erhält nun eine Aufwertung. Es wird unter Beachtung des wertvollen Naturraums an der Chemnitz ein Beleuchtungskonzept erarbeitet und das Umfeld ansprechend gestaltet werden. Zu hoffen bleibt auf eine positive Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes über den Erhalt des Viadukts.

Mit dem beschlossenen Antrag „Jugendbeteiligung in der Kommune stärken“ setzen wir uns gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion für mehr Beteiligung von Jugendlichen in der Kommunalpolitik ein. Es wird eine Arbeitsgruppe gegründet werden, die sich mit der aktuellen Situation zur Jugendbeteiligung und möglichen Wegen der Beteiligung für die Zukunft auseinandersetzt. Teil dieser AG werden Vertreter aus dem Amt für Jugend und Familie, dem Bürgermeisteramt, dem Netzwerk für Jugend- und Kulturarbeit, dem Chemnitzer Jugendforum und dem Stadtschülerrat sein sowie die Kinder- und Jugendbeauftragte und je ein*e Vertreter*in der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen.

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