1. Welche konkreten Informationen liegen der Stadt vor, im Objekt Brauhausstraße 6, 09111 Chemnitz ein Begegnungszentrum zu errichten?
2. Liegt der Stadt ein Bauantrag zur Umnutzung des Gebäudes in der Brauhausstraße 6, 09111 Chemnitz vor?
3. Liegen der Stadt Brandschutzgutachten zum Gebäude vor? Wenn ja, mit welchen Aussagen?
4. Wie würde sich die Gefährdungslage im Quartier sowie in der Stadt insgesamt durch die Einrichtung des geplanten rechten Begegnungszentrums von Herrn Kohlmann in der Brauhausstraße
verändern?
5. Wie lässt sich verhindern, dass das geplante Begegnungszentrum auf öffentliche Mittel für Bildungsmaßnahmen, insbesondere Jugendbildungsmaßnahmen, zugreifen kann?
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