Änderung der Wahlvereinbarung zum Schutze der Bäume

Die aktuelle Fassung der Wahlvereinbarung schließt das Plakatieren an Bäumen nicht eindeutig aus.

Hierzu Susann Mäder, Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN in Chemnitz: „Nahezu  alle Parteien schreiben sich Umweltschutz auf die Fahne. Aber darüber  reden und danach handeln: Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

2017  zum Bundestagswahlkampf hingen nicht ansatzweise so viele Plakate an  den Bäumen, wie im jetzigen Kommunal- und Europawahlkampf.

Die Plakatierung der Straßenbäume trifft auf Grund des geringen Stammumfangs nahezu ausschließlich Jungbäume. Diese sind besonders anfällig und Paragraf 3 Absatz 1 unserer kommunalen Baumschutzsatzung verbietet unter anderem „(…) alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Veränderung ihres Bestandes oder Aufbaues führen können (…). Eine wesentliche Veränderung des Aufbaues liegt vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen können.“ Nach meinem Verständnis schließt unsere Baumschutzsatzung somit die Plakatierung an Bäumen aus.

Ich finde aber auch, dass es nicht für alles explizit schriftlich fixierte Verbote geben muss – nach dem Motto: alles kann, nichts muss.  Ich würde den Verzicht des Plakatierens von Bäumen vielmehr als Pflicht und Selbstverständnis gegenüber unserer Umwelt und Natur bezeichnen.

Nachweislich kann es durch die Plakatierung zu Ausfällen kompletter Bäume durch Rindenverletzungen und den daraus resultierenden Folgeschäden durch das Eindringen von Pilzen und Bakterien kommen. Viele Parteien vermelden Sachbeschädigungen durch das Herunterreißen der Plakate. Davor wird vermutlich auch an den Bäumen nicht Halt gemacht und der Kabelbinder lässt sich nicht herunterreißen. Mich interessiert: Wer trägt die Kosten für die entstehenden Schäden, bzw. kontrolliert die Entfernung von Plakatierungsresten wie Kabelbindern, die bei Nichtentfernung in die Rinde einwachsen können? Womit und durch wen wird der Kabelbinder entfernt? Ich finde, das sind alles maßgebliche Fragen, die auch durch die Verwaltung geklärt und mit den Parteien besprochen werden müssen.

Wir haben im vergangenen Jahr zahlreiche Bäume im Stadtgebiet im Zuge von Trockenheit und anschließender Schneelast verloren. Viele Baumscheiben an unseren Straßen stehen noch leer. Uns erreichen wöchentlich Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, die Bäume in ihrem Wohnumfeld vor der Säge schützen wollen oder sich nach Möglichkeiten wie beispielsweise Baumpatenschaften erkundigen.

Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chemnitz fordern daher eine unverzügliche Änderung der Wahlvereinbarung im Vorfeld der kommenden Landtagswahlen zum Schutze unserer Straßenbäume.“

Pressemitteilung: 13.05.2019

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