Bernhard Herrmann

Erfenschlager Bad: Kein Abbruch bei bestehenden Zweifeln an den Rechtsfolgen!

Zu der in der letzten Woche überraschend bekannt gewordenen Abbruch-Ausschreibung für das Erfenschlager Bad äußert sich Stadtrat Bernhard Herrmann für die neu konstituierte Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Chemnitz: „Wir teilen die Auffassung des Bürgervereins für Chemnitz-Erfenschlag e.V. bzgl. seiner Zweifel zur gegenwärtigen Beschlusslage.“

Der Stadtrat hatte mit Beschluss BA-066/2016 („Erhalt des Sommerbades Erfenschlag“) den Erhalt des Freibades beschlossen. Nach langwierigen Gesprächen mit dem Sportamt wurde schließlich zusammen mit dem Bürgerverein und mit großem ehrenamtlichem Engagement sehr Vieler ein konkreter Vorschlag für eine grundlegende Sanierung des Bades erarbeitet. Diesem wurden mit Beschluss des Doppelhaushalts 2019/2020 (B-313/2018) die dazu erforderlichen Mittel versagt.

Dazu Herrmann: „Die Entscheidung zur Nichtfinanzierung darf der Verwaltung nicht als Grundlage dienen, einen vorherigen Beschluss zu missachten, sodass mit dem Abbruch unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden. Die Ausschreibung ist solange zu stoppen, bis die Rechtsfolgen eindeutig geklärt sind.“

Der Stadtrat ist der Souverän. Daher ruft Bernhard Herrmann seine Ratskollegen auf: „Der Chemnitzer Stadtrat sollte die Entscheidung wieder an sich ziehen und eine eindeutige Beschlusslage herstellen, die eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Areals für die Menschen im Stadtteil ermöglicht. Hier geht es nicht um das Bad, sondern um die Glaubwürdigkeit kommunaler Demokratie. Es ist die Verantwortung der Oberbürgermeisterin, für konsistente Ratsentscheidungen zu sorgen.“

Beschlussantrag zum Erhalt

Haushaltsdebatte Ende 2018 – 19.12.20118 als Teil dieser Beschlussvorlage

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