Natur-Hof Chemnitz

Unsere Stadträtin Manuela Tschök-Engelhardt, Thomas Scherzberg (Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die PARTEI) und Jörg Vieweg (SPD-Fraktion) wendeten sich mit folgendem Sachverhalt in einer Ratsanfrage an die Stadtverwaltung: „Uns liegen Informationen vor, dass die auslaufenden Verträge mit dem Naturhof Chemnitz insbesondere zur Beweidung des NSG ‚Am Eibsee‘ nicht verlängert werden,“ und formulierten daraus einige Fragen.

1) Welche Gründe sind dafür die Ursache?
Zwischen der Stadt Chemnitz und dem Naturhof Chemnitz e. V. besteht kein Vertrag über die Beweidung am Naturschutzgebiet (NSG) „Am Eibsee“. Bezüglich anderer – vom Umweltamt überlassener – Naturschutzflächen ist vorgesehen, die auslaufenden Verträge mit dem Verein nicht zu verlängern, da es in der Vergangenheit wiederholt zu Vertragsverletzungen und Ordnungswidrigkeiten auf den überlassenen Flächen und in den Schutzgebieten gekommen ist.
2) Plant die Stadt Chemnitz dem Naturhof Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen?
Nein.
3) Wie soll künftig die Pflege der bisher vom Naturhof bewirtschafteten Flächen erfolgen?
Die Pflege dieser Flächen soll durch extensive Wiesenmahd oder Beweidung erfolgen.
4) Welche finanziellen Mittel sind dafür notwendig?
Grundsätzlich werden für die Pflege Fördermittel des Freistaates Sachsen beantragt. Diese werden nach dem jeweiligen Förderprogramm und den notwendigen Pflegemaßnahmen ermittelt.

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    5) Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung ein eigenes Konzept zur Bewirtschaftung der Eigenflächen im Sinne von Landschaftspflege und Naturschutz? Für welche Flächen gibt es dieses und von wem wird die Pflege durchgeführt? Bitte listen Sie Flächen und Bewirtschafter auf.
    Das Grünflächenamt bewirtschaftet knapp 4.000 ha kommunaler Flächen, worunter sich Wälder, Agrarflächen, Gartenanlagen, Parkanlagen und sonstige Grünflächen befinden, die den unterschiedlichsten Bewirtschaftungskonzepten unterliegen (z. B. FSC-Zertifizierung des Stadtwaldes, Grünpflegekonzeption B-178/2009 und Kleingartenkonzeption Chemnitz).
    Das Umweltamt hat für die Bewirtschaftung der Eigenflächen ein Bewirtschaftungskonzept. Dieses soll nach Aktualisierung im Dezember 2020 im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit vorgestellt werden.
    6) Für welche Gebiete im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde gibt es Pflege- und Entwicklungspläne? Bitte listen Sie Flächen und Bewirtschafter auf.
    7) Welche Überlegungen gibt es seitens der Stadt, den Verein in einer Auffanglösung für Tiere zu unterstützen, wenn keine Weideflächen verfügbar sind, um Notschlachtungen zu verhindern.
    Die Ziffern 5 (zweiter Teil), 6 und 7 der vorliegenden Ratsanfrage entsprechen nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Dies ist nicht der Fall, wenn – wie hier – kein konkret abgrenzbarer Lebenssachverhalt erfragt wird, der eine bestimmte Fallbezogenheit aufweist. Die von Ihnen gestellten Fragen verlangen eine allgemeine Auflistung einer Vielzahl von Einzelsachverhalten, die – abgesehen davon – auch datenschutzbedingt nicht möglich ist.
    Darüber hinaus legen die Formulierungen der gestellten Fragen den Schluss nahe, eine Verwaltungspraxis der Behörde erst in Erfahrung bringen zu wollen. Im Übrigen muss eine Ratsanfrage auf Tatsachen gerichtet sein. Subjektive Einschätzungen oder Überlegungen unterliegen nicht dem Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO.
    Freundliche Grüße
    Miko Runkel
    Bürgermeister

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