Unsere Stadträtin, Mitglied im Sozialausschuss und Sozialpolitische Sprecherin, Katharina Weyandt, fragte
Ab dem Jahr 2021 wird der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid bepreist.
Um Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger bei den Heizkosten zu entlasten, werden die Mittel für das Wohngeld von Bund und Ländern um 10 Prozent erhöht. Wie wird diese Erhöhung für die Hartz-IV-Empfänger:innen in Bezug auf die Angemessenheitsprüfung bei den Kosten der Unterkunft umgesetzt?
Die Stadt Chemnitz antwortete ausführlich.
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