B-062/2021 Satzung der Stadt Chemnitz über die Gestaltung der Bodenbeschaffenheit und der Oberflächen unbebauter Flächen bebauter Grundstücke (Satzung zur Verhinderung von Schottergärten)
Schottergärten, wenn auch ästhetisch zweifelhaft, haben sich als vermeintlich pflegeleichte Begrünungsalternative auch in Chemnitz verbreitet und schränken dabei wichtige Bodenfunktionen ein.
Susann Mäder, Sprecherin Stadtgrün: „Nicht nur die fehlende Artenvielfalt spricht gegen einen Schottergarten, sondern auch die Lebensqualität von uns Menschen wird negativ beeinträchtigt. Im Gegensatz zu Grünflächen binden Schottergärten weder Feinstaub, noch produzieren sie Sauerstoff. Die trostlosen Steinwüsten heizen sich im Sommer stark auf und die gespeicherte Wärme wird in der Nacht langsam wieder abgegeben. Dies fördert die Überhitzung unserer Stadt. Durch die versiegelten Flächen kann das Regenwasser nicht mehr versickern. Es muss über die Kanalisation abfließen, die insbesondere bei Starkregen schnell überlastet ist, wie vor ein paar Wochen wieder deutlich wurde.
Zunächst ist es wichtig, die Chemnitzerinnen und Chemnitzer über die bestehenden Vorschriften und die Gründe, die gegen die ökologisch mangelhaften Gärten sprechen, zu informieren. Ich wünsche mir eine breite Öffentlichkeitsarbeit durch die kommunalen Ämter. Ein erster Schritt könnten Hinweise im Amtsblatt sowie über die Sozialen Medien der Stadt Chemnitz sein.“
Pressemitteilung vom 28.05.2021
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