Adolf Wilhelmi 1937 im Alter von 61 Jahren, Quelle Sammlung Jürgen Wenke

Pressemitteilung: GRÜNE Chemnitz übernehmen Patenschaft für einen Stolperstein im Gedenken an Adolf Wilhelmi

Am 26.08.1942 wurde Adolf Wilhelmi im Konzentrationslager Dachau bei München aufgrund seiner sexuellen Orientierung ermordet und Opfer der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus. Am 06.05. findet um 10:10 Uhr die Verlegung eines Stolpersteins zur Erinnerung an den ehemaligen Chemnitzer Bürger in der Augustusburger Str. 121 statt. Die GRÜNEN Chemnitz übernehmen dafür die Patenschaft, um die Erinnerung an ihn aufrechtzuerhalten.

Dazu äußert Anna Cavazzini, sächsische Europaabgeordnete der Fraktion Grüne/EFA:
”Mit der Verlegung des ersten Stolpersteins für einen ermordeten Homosexuellen in Chemnitz setzen wir ein gemeinsames Zeichen gegen den wachsenden Hass gegenüber der LGBTIQ Community. In einigen Ländern der Europäischen Union geraten Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung immer stärker auch durch staatliche Stellen unter Druck. Als Bündnisgrüne setzen wir auf Solidarität und Gleichberechtigung – hier in Chemnitz und in ganz Europa.“

Jenny Krüner fügt an: ”Die Stadt Chemnitz muss bei der Aufarbeitung der Gewaltverbrechen während des Nationalsozialismus, die auch in Chemnitz begangen worden sind, eine aktive Rolle einnehmen und das Gedenken an deren Opfer bewahren. Unser Dank gilt allen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, welche aktiv mit ihrem Engagement dem Vergessen der begangenen Verbrechen entgegenwirken. Als Grüne Chemnitz sind wir uns dieser gemeinsamen Verantwortung bewusst und haben daher sehr gerne die Patenschaft für diesen Stolperstein übernommen.“

Adolf Wilhelmi 1937 im Alter von 61 Jahren, Quelle: Sammlung Jürgen Wenke

Hintergrund

Adolf Wilhelmi, Jahrgang 1874, geboren in Freiburg im Breisgau, Reichsbahningenieur im Ruhestand, geschieden, keine Kinder. Im Dezember 1932 erstmals wg. homosexueller Kontakte zu einer Geldstrafe von 50 Reichsmark verurteilt vom Amtsgericht Chemnitz. Im Juli 1937 durch das Landgericht Chemnitz erneute Verurteilung nach der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung §175a wegen homosexueller Kontakte zu 9 Monaten Gefängnishaft (Gefängnisse: Bautzen und Plauen). Im April 1940 erneute Verurteilung durch Landgericht Chemnitz wegen „Unzucht mit Männern“ zu 2 Jahren Zuchthausstrafe (Zuchthaus: Zwickau und Siegburg). Nach voller Strafverbüßung nicht in Freiheit, sondern Deportation in das KZ Buchenwald bei Weimar/Thüringen im Mai 1942. Weiter deportiert im Juli 1942 in das KZ Dachau/Bayern bei München. Dort ermordet am 26.8.1942. Beschönigende offizielle Todesursache für einen qualvollen Tod: „Versagen von Herz und Kreislauf“.

Weitere Informationen zum Projekt: https://www.stolpersteine-homosexuelle.de/adolf-wilhelmi

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