Gemeinsames Silvesterfeuerwerk an öffentlichen Plätzen

Die Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Chemnitz spricht sich erneut dafür aus, in Zusammenarbeit mit den Stadtteilmanagements, Ortschaftsräten und Bürgerplattformen öffentliche Plätze zu identifizieren, auf denen zu Silvester Feuerwerk schwerpunktmäßig abgebrannt werden kann.

Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktionsgemeinschaft erläutert das Anliegen: „Unser Ziel ist, die umliegenden Wohngebiete etwas von Lärm, Feinstaub und Müll und zu entlasten. Auch die Bundesärztekammer sieht ungeregelte Knallerei als nicht mehr zeitgemäß an, da Medizinerinnen und Mediziner über die Feiertage auch ohne Verletze durch Feuerwerksunfälle bereits sehr gefordert sind.“

Kathleen Kuhfuß wirbt für Rücksicht am 31. Dezember: „Die einen wünschen sich Feuerwerk, andere fühlen sich gestört. Wir wollen gegenseitige Rücksicht und das Miteinander in den Stadtteilen stärken. Auch im Hinblick auf die Menschen, die in Chemnitz Zuflucht vor Krieg suchen, ist ein Verzicht auf lautes Knallen ein Gewinn für alle.“

Die BÜNDNISGRÜNEN hatten im Stadtrat vorgeschlagen, zur Auswahl der Plätze für gemeinsames Feuerwerk die Anwohnerinnen und Anwohner der Stadtteile zu befragen. Dies lehnt die Mehrheit im Stadtrat aber bisher ab.

Kuhfuß: „Wir lassen uns von der ablehnenden Haltung im Rat nicht entmutigen. Wir werben weiter für die öffentliche Unterstützung unseres Kompromissvorschlages. Wortmeldungen sind erwünscht und wichtig, damit alle ein schönes Silvester genießen können.“

Abschließend appellieren die BÜNDNISGRÜNEN an alle Feiernden, das Feuerwerksverbot in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zu beachten.

Hintergrund:
Beschlussantrag „Umgang mit privaten Feuerwerken im Stadtgebiet“

Äußerung der Bundesärztekammer zu Verletzungen durch Knalltraumata, Augenverletzungen und Verbrennungen

Feuerwerksverbot in der Nähe von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Pressemitteilung vom 28.12.2022

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