Fraktion

Neuigkeiten aus der Stadtratsfraktion

Die neue sächsische Baumschutzsatzung ist Murks!

Chemnitzer GRÜNE sehen sich bestätigt – Die neue sächsische Baumschutzsatzung
ist Murks!
Nach Einschätzung des Juristischen Dienstes des Landtages ist die neue
Baumschutzsatzung verfassungswidrig. Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN hat
sich bereits im September 2010 dazu geäußert und neben den ökologischen
Folgen auch den jetzt bemängelten Eingriff in die Selbstverwaltung und Finanzhoheit
der Kommune als bedenklich eingeschätzt.
Dazu Stadtrat Martin Schmidt: „Wir haben diese Änderung der Baumschutzsatzung
– vor allem aus ökologischen Gründen – abgelehnt. Aber auch ökonomisch
ist dieses Gesetz für Chemnitz unsinnig. Mit der Änderung könnten
bis zu 280.000 Euro an jährlichen Einnahmen (Gebühren aus der Baumschutzsatzung
+ Baumersatzzahlung) wegfallen, welche auszugleichen sind.“
„Wir hoffen sehr, dass der Freistaat nun handelt und das verfassungswidrige
Gesetz ändert. Ansonsten können wir die Stadt Chemnitz nur ermuntern, die
juristische Auseinandersetzung zu suchen. Die Erfolgsaussichten sind groß.“,
so Schmidt abschließend.

Chemnitzer GRÜNE sehen sich bestätigt – Die neue sächsische Baumschutzsatzungist Murks!

Nach Einschätzung des Juristischen Dienstes des Landtages ist die neueBaumschutzsatzung verfassungswidrig. Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN hatsich bereits im September 2010 dazu geäußert und neben den ökologischen Folgen auch den jetzt bemängelten Eingriff in die Selbstverwaltung und Finanzhoheit der Kommune als bedenklich eingeschätzt.

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Museum Gunzenhauser

Zu der im Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes veröffentlichten Kritik zum Umbau des Museum Gunzenhauser äußert sich die Fraktion B90/DIE GRÜNEN wie folgt:
Die Kritik an der Vertragsdauer übersieht, dass es sich beim Gunzenhauser um ein Museum handelt, das weit über die heutigen Generationen hinaus Wirksamkeit entfalten wird. Es wäre für uns interessant, ob der  sächsische Rechnungshof ebenso kritisch der Tatsache gegenüber steht, dass wir Sachsen über Jahrhunderte hinweg, die Staatlichen Kunstsammlungen mit Zwinger und das Grüne Gewölbe unterhalten. Wäre der Rechnungshof konsequent und würde alle mit gleichem Maß messen, hätte er auch für Dresden einen privatwirtschaftlichen Vertrag anmahnen müssen.
Chemnitz hat insgesamt sehr kostengünstig eine grandiose Sammlung in einem einmaligen Bau erhalten. Andere Städte und Bundesländer wären darüber glücklich gewesen. Kunst- und Kulturprojekte dieser Dimension lassen sich eben nicht nur von der Kostenseite betrachten. Wir ermuntern die Chemnitzerinnen und Chemnitzer ausdrücklich, sich selbst ein Bild von der Einmaligkeit des Gunzenhauser zu machen.
Stadtverwaltung und Stadtrat haben Neuland betreten und tatsächlich ist nicht alles optimal gelaufen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die Stadtverwaltung seit über einem Jahr einzelne Punkte des Betriebsführungsvertrages neu verhandelt und die Landesdirektion bereits seit längerem in Aussicht gestellt hat, die Verträge nachträglich und rückwirkend zu genehmigen.
Bedauerlich allerdings, dass die Fraktionen erst durch die Presse von den Kritikpunkten des Rechnungshofes erfahren haben. Hier erwarten wir von der Stadtverwaltung künftig eine offensivere Kommunikation in den  Stadtrat.
Thomas Lehmann
Fraktionsvorsitzender

Zu der im Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes veröffentlichten Kritik zum Umbau des Museum Gunzenhauser äußert sich die Fraktion B90/DIE GRÜNEN wie folgt:

Die Kritik an der Vertragsdauer übersieht, dass es sich beim Gunzenhauser um ein Museum handelt, das weit über die heutigen Generationen hinaus Wirksamkeit entfalten wird. Es wäre für uns interessant, ob der  sächsische Rechnungshof ebenso kritisch der Tatsache gegenüber steht, dass wir Sachsen über Jahrhunderte hinweg, die Staatlichen Kunstsammlungen mit Zwinger und das Grüne Gewölbe unterhalten. Wäre der Rechnungshof konsequent und würde alle mit gleichem Maß messen, hätte er auch für Dresden einen privatwirtschaftlichen Vertrag anmahnen müssen.

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