Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung können die zuständigen Behörden nun grundsätzlich vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen Tempo 30 anordnen. Entlang von Hauptverkehrsstraßen war das bisher nur in…
Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung können die zuständigen Behörden nun grundsätzlich vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen Tempo 30 anordnen. Entlang von Hauptverkehrsstraßen war das bisher nur in…
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