Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Schulerhalt
Redebeitrag von Annekathrin Giegengack zur Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Schulerhalt
Redebeitrag von Annekathrin Giegengack zur Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Schulerhalt
Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat unverzüglich, spätestens bis zum 31. August 2005, sämtliche Akten, Vorgänge und sonstige Unterlagen aller Behörden, Dienststellen und Gremien vor,
"In Sachsen gibt es über 45.000 arbeitslose Jugendliche. Um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, hatte die Bundesregierung versprochen, jedem Arbeitslosen unter 25 Jahren ein Angebot zu machen."
"Es geht um viel mehr, als um formale und rechtliche Mängel. Es geht vor allem um einen guten politischen Stil."
"Es kann nicht sein, dass wir Stadträte immer öfter genötigt werden, den Bürgern die Daumenschrauben bei den Steuern, Abgaben, Gebühren und Leistungen bis zur Schmerzgrenze anzuziehen, jedoch verwaltungsintern an einer Idealform sachgerechter Aufgabenerfüllung festgehalten wird."