Schutz des Chemnitzer Baumbestandes erhalten!
Das Sächsische Naturschutzgesetz ermächtigt die Gemeinden, den gesamten Bestand an Bäumen durch örtliche Satzungen zu schützen. Diese Ermächtigung will das Sächsische Justizministerium beschneiden. Im Zuge des Bürokratieabbaus soll der Wirkungsbereich von kommunalen Baumschutzsatzungen wesentlich eingeschränkt werden: Grundstücke mit bis zu zwei Wohneinheiten, bebaute Grundstücke mit einer Größe bis zu 1.000 m2 sowie Kleingärten sollen aus dem kommunalen Baumschutz ausgegliedert werden.